VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfragen möchten wir wie folgt beantworten:
Fahrgestell allgemein: Punkt 1.1.5: Werden auch 220 kw akzeptiert?
Antwort: Höhere Werte sind zulässig; 220 kW werden nicht akzeptiert. Unsere Vorharz-Landschaft hat auch Steigungsstrecken, die vom Fahrzeug zügig überwunden werden sollen; dies gilt auch für Strecken auf Nebenstraßen, Feld- und Waldwegen.. Daneben wird das Fahrzeug die zentrale Komponente der SG-Feuerwehr für die Technische Hilfeleistung, u.a. bei Verkehrsunfällen werden. Eine Mindermotorisierung ist daher nicht zielführend.
Assistenzsysteme: Punkt 1.3.1+2+3+4: wir auch ohne Elektr. Stabilitätsprogramm und ohne Antischlupfregelung und Tempomat ohne Abstandregelung sowie ohne Notbremsassistent akzeptiert?
Die Angaben sind als Anforderungen definiert. Hintergrund ist, dass unsere Einsatzfahrer keine Tagesroutine im LKW-Fahren haben. Daher sind die Assistenzsysteme für uns von elementarer Wichtigkeit. Wir planen die Beschaffung eines Fahrzeuges, dass den modernen Anforderungen an Verkehrssicherheits-Assistenzsystem genügt. Der aktive Schutz unserer Einsatzkräfte, sowie der passive Schutz anderer Verkehrsteilnehmer ist uns sehr wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
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