Gegenstand dieser Ausschreibung sind Abfuhrleistungen für das Gebiet des Landkreises Ammerland, die zwei Lose umfassen:Los 1:- Restabfallabfuhr mit Identsystem- Bioabfallabfuhr mit Identsystem- BehälterdienstLos 2:- Abfuhr von Sperrmüll, Altmetall und Elektroaltgeräten- Abfuhr verbotswidrig lagernder Abfälle- Abfuhr von Ast- und Strauchschnitt sowie Weihnachtsbäumen in drei jährlichen Kampagnen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 31.12.2037, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 9 Monaten kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer wird ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt. Verzögert sich aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger vergaberechtlicher Gründe (z. B. Rügen) der Leistungsbeginn, bleibt das Vertragsende hiervon unberührt.
Zuschlagskriterien: Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag losweise auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich jeweils nach dem niedrigsten Angebotspreis gemäß Preisblatt.Bieter können Angebote für Los 1, Los 2 oder beide Lose abgeben. Bieter, die Angebote für beide Lose abgeben, dürfen zusätzlich einen losübergreifenden Rabatt für den Fall anbieten, dass ihnen der Zuschlag auf beide Lose erteilt wird. Die wirtschaftlichste Zuschlagskombination wird dann durch Vergleich aller zulässigen Kombinationen aus Einzellosangeboten und rabattierten Gesamtangeboten ermittelt. Maßgeblich ist der niedrigste Gesamtwertungspreis über beide Lose. Es wird darauf hingewiesen, dass der Zuschlag auf beide Lose an einen Bieter erteilt werden kann, wenn dessen rabattiertes Gesamtangebot die wirtschaftlichste Gesamtlösung darstellt, auch wenn dieser Bieter in einem einzelnen Los nicht den niedrigsten Einzelpreis angeboten hat.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Vergabeportal mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, die für die Erstellung des Angebots relevant seinkönnen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal erteilt.
Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungenan leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Elektronische Angebotsöffnung.
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und für die sonstige Angebotsprüfung im Rahmen der Aufklärung für erforderlich ansieht, bleibt vorbehalten.
Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Anforderungen gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Anforderungen gemäß NTVergG.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Behälterabfuhr (Los 1) und/oder Sperrmüllabfuhr (Los 2) ganz oder teilweise übernehmen sollen, auszufüllen.BB 1 Unternehmensbeschreibung:Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä.beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B.Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften,Konzernzugehörigkeit,ggf. zuständige Niederlassung). BB 2 Registereintrag: Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt. Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f.GWB und zu § 4 Abs.1 NTVergG sowie zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 sowie zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eine Erklärung abzugeben. Die abzugebenden Erklärungen sind in Kap. 5.5 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Behälterabfuhr (Los 1) und/oder Sperrmüllabfuhr (Los 2) ganz oder teilweise übernehmen sollen, auszufüllen.Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.Angaben jeweils für 2025, 2024, 2023 und Mittelwert 2023-2025:WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz. WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen.Bei Los 1: Sämtliche Umsätze, die mittels Umleerbehältern für mindestens 50.000 Einwohner erzielt wurden.Bei Los 2 sämtliche Umsätze, die mit der Abfuhr von Sperrmüll für mindestens 50.000 Einwohner erzielt wurden.
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Behälterabfuhr (Los 1) und/oder Sperrmüllabfuhr (Los 2) ganz oder teilweise übernehmen sollen, auszufüllen.Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung EinsammlungNachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Sammeln"- bei Los 1 für die Abfallschlüsselnummer 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle)- bei Los 2 für die Abfallschlüsselnummern 20 03 07 (Sperrmüll) und 20 01 35* (gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten) und 20 01 36 (gebrauchte elektrische und elektronische Geräte). Anstelle der letzten beiden können auch 16 02 13* (gefährliche Bauteile enthaltende gebrauchte Geräte) und 16 02 14 (gebrauchte Geräte) nachgewiesen werden.Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt.
BL 2 Referenzen für vergleichbare LeistungenDer Bieter bzw. Unterauftragnehmer hat je Los mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen anzugeben.Los 1: Abfallabfuhr mittels Umleerbehältern für mindestens 50.000 Einwohner.Los 2: Abfuhr von Sperrmüll für mindestens 50.000 Einwohner.Jeweils mit Angabe- des Auftraggebers- der Tätigkeit- des Zeitraums- der Anzahl der angeschlossenen Einwohner- Kontakt des jeweiligen Referenzgebers
Siehe § 12 Abfuhrvertrag in Kap. 4 der Vergabeunterlagen.
Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
- Restabfallabfuhr mit Identsystem- Bioabfallabfuhr mit Identsystem- Behälterdienst
- Abfuhr von Sperrmüll, Altmetall und Elektroaltgeräten- Abfuhr verbotswidrig lagernder Abfälle- Abfuhr von Ast- und Strauchschnitt sowie Weihnachtsbäumen in drei jährlichen Kampagnen