Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebotsschreiben und Leistungsverzeichnis sind gemäß FB 109 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (FB 124)
- Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)", das Zertifikat darf maximal 5 Jahre alt sein.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind gemäß FB 109 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) einzureichen:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Referenznachweise - je eine Referenzbescheinigung für drei vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Urkalkulation (des Bieters und der NU) bzw. Preisermittlungsgrundlage (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise
- Nachweis güteüberwachter mobiler Mischanlagen gemäß TL G DSK-StB 15 (Nachweis der Maschinenkalibrierung des aktuellen Kalenderjahres).
Hinweis: Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, sind die gleichen Nachweise wie für den Hauptunternehmer zu erbringen.