Der Landkreis Aurich beabsichtigt, auf einer Teilfläche des Grundstücks der Berufsbildenden Schulen Norden die Errichtung und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (AC-Laden und DC-Schnellladen) zu ermöglichen.
Ziel ist es, ein geeignetes Betreiberunternehmen zu identifizieren, dem die Nutzung der Fläche im Wege eines privatrechtlichen Gestattungsvertrags ermöglicht wird (siehe Gestattungsvertrag-Muster).
Es handelt sich um ein Interessenbekundungsverfahren (IBV), kein Vergabeverfahren im Sinne des Vergaberechts; ein Anspruch auf Durchführung oder Vertragsabschluss besteht nicht. Der Landkreis Aurich kann das Verfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen aufheben oder ändern.
Mindestanforderungen (KO-Kriterien) - Interessenbekundungen werden nur berücksichtigt bei:
> mind. 6 öffentlich zugänglichen Ladepunkten, davon 2 DC-Schnell-, 4 AC-Ladepunkten
> Mindestladeleistung größer-gleich 75 kW je DC-Schnellladepunkt
> 24/7 öffentliche Zugänglichkeit
> Betrieb auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Betreibers
> kein Investitions- oder Betriebskostenzuschuss durch den Landkreis
> Tarifstaffelung Mitarbeiter/Schüler - externe Nutzer
> Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (u. a. GEIG, LSV)
Der Landkreis Aurich prüft die eingegangenen Interessenbekundungen und entscheidet, mit welchem Unternehmen Vertragsgespräche zum Abschluss eines Gestattungsvertrags aufgenommen werden. Nicht berücksichtigte Interessenten werden per E-Mail informiert; ein Anspruch auf Begründung oder Rechtsmittel besteht nicht.
Standortbeschreibung:
Stellplätze: deutlich mehr als zehn vorhandene Stellplätze
Lage: verkehrsgünstig, touristisch stark frequentiertes Umfeld
Der Verteilnetzbetreiber (Stadtwerke Norden) ist in der Lage eine Leistung von 300 kW zur Verfügung zu stellen.