Lieferung von Reinigungs- und Verbrauchsmaterialien sowie der zugehörigen Spender - Rahmenvereinbarung gemäß Leistungsbeschreibung in 2 Losen.
Der Landkreis Aurich beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die bedarfsgerechte Lieferung von Reinigungs- und Verbrauchsmaterialien sowie der zugehörigen Spender für seine Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertageseinrichtungen und sonstigen Liegenschaften gemäß Leistungsbeschreibung in 2 Losen.
Leistungsumfang: Los 1: Lieferung von Hygieneprodukten sowie der zugehörigen Spender Los 2: Lieferung von Reinigungschemie, -materialien, Arbeitsschutzprodukten und sonstiger Verbrauchsmaterialien
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028. Er verlängert sich automatisch bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Rahmenvereinbarung nicht sechs Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Es kann sich dementsprechend eine maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren ergeben.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028.Er verlängert sich automatisch bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Rahmenvereinbarung nicht sechs Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Es kann sich dementsprechend eine maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren ergeben. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2030.
Die Lieferung erfolgt bedarfsgerecht an die in der "Anlage 1 zu LB Liegenschaftsplan" aufgeführten Adressen.
Die Beschreibung des Kriteriums entnehmen Sie bitte der Datei "zusätzliche Bewerbungsbedingungen" Seite 2 Punkt 5.1.
§ GWB 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Zusätzliche InformationenZur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen: Dem Angebot sind folgende Bestandteile beizufügen:1. Angebotsschreiben (FB 633)2. Vollständig ausgefüllte Kalkulationsunterlagen der Lose (je Los, auf das ein Angebot erfolgen soll) - als Exceldatei3. Eigenerklärung zur Eignung (FB 124 LD)4. Formblatt "Zusätzliche Eigenerklärung des Bieters"5. Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Russland-Sanktionen)6. Eigenerklärung Verpackungsmaterial7. Fragebogen zu ökonomischen und ökologischen Aspekten aller angebotenen Lose inkl. der entsprechenden Zertifikate zum Nachweis der Angaben
Im Bedarfsfall mit dem Angebot einzureichen sind:8. Verzeichnis über Nachunternehmerleistungen (FB 233)9. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (FB 234)10. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (FB 235)11. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen (Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr bzw. noch nicht abgelaufen sein):1. Gewerbeanmeldung, alternativ Handelsregisterauszug bzw. Eintragung ins Berufsregister2. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt)3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft5. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (je Schadensereignis):- Personenschäden: 2,5 Mio. EUR - Sach-/Vermögensschäden: jeweils 1 Mio. EUR- Umweltschäden: 2,5 Mio. EUR Bei der Beförderung von Gütern besteht zudem für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5t inkl. Anhänger eine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung gemäß § 7a GüKG. Ein Nachweis hierüber ist ebenfalls zu erbringen.6. Produktdatenblätter, technische Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter der angebotenen Produkte, soweit diese zur Prüfung der Gleichwertigkeit oder der Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung erforderlich sind
Alternativ ist die Vorlage eine Präqualifizierungszertifikates (darf noch nicht abgelaufen sein), dass mindestens die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Nachweise abdeckt.
(Hinweis: Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, sind die gleichen Nachweise wie für den Hauptunternehmer zu erbringen.)
Landkreis Aurich
Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt im Vier-Augen-Prinzip durch zwei Mitarbeiter*innen der Zentralen Vergabestelle.
§ 56 Abs. 2 - 4 VgV:(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Hinweis der Vergabestelle:Die Frist zur Nachforderung von Unterlagen beträgt 6 Kalendertage.
In der Eigenerklärung zur Eignung (FB 124 LD) sind folgende Erklärungen abzugeben:1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens.2. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.3. Angaben zu Arbeitskräften.4. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.5. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.6. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.7. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.8. Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.