Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen:
Mit dem Angebotsschreiben und Leistungsverzeichnis einzureichen sind:
1. Eigenerklärung zur Eignung (124 LD)
2. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
3. Ausgefülltes Preisblatt (Verbindliche Eintragung für die Heranziehung der Gewichtungskriterien)
4. Nachweis der arbeitsmedizinischen Fachkunde
5. Nachweis der erforderlichen Fachkunde nach § 6 ASiG für die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit ggf. einer Zusatzqualifikation der Medizintechnik
6. Nachweis, eine betriebliche psychologische Beratung durchführen zu dürfen
7. Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (mind. 3 Mio. Euro)
8. ggf. Nachweis des Sprachniveaus nach dem Europäischen Referenzrahmens C1/C2
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen (Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr bzw. noch nicht abgelaufen sein):
1. Gewerbeanmeldung, alternativ Handelsregisterauszug bzw. Eintragung ins Berufsregister
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt)
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Alternativ ist die Vorlage eine Präqualifizierungszertifikates (darf noch nicht abgelaufen sein), dass mindestens die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Nachweise abdeckt.
(Hinweis: Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, sind die gleichen Nachweise wie für den Hauptunternehmer zu erbringen.)