Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern.
Vorzulegende Nachweise:
Eignung UVgO: PQ oder Erklärung zur Eignung; Unternehmen haben als (vorläufigen) Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen"
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrieund Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ab einer Auftragssumme über 30.000 EUR erfolgt durch den Auftraggeber eine Abfrage beim Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG.
Zusätzlich bei Präqualifizierung: Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen gestellt, die nicht über die PQ-Unterlagen gedeckt sind, ist eine zusätzliche Eigenerklärung bzgl. deren Erfüllung anzugeben und ggf. im weiteren Verfahren zu belegen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
JB unternehmensbezogene Unterlagen; Bestätigungen/Nachweise zu den in der "Eigenerklärung zur Eignung" abzugebenden Eigenerklärungen:
- Bescheinigung bzgl. Eintragung in das Berufsregister
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt; Auf Anforderung der Vergabestelle
UVgO kurz! Eigenerklärung zur Eignung (mittels Eigenerklärung vorzulegen) / PQ; Im Falle einer Eintragung Ihres Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist die Übersendung eines entsprechenden Nachweises mit
dem Angebot ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen muss dann nicht mit dem Angebot eingereicht werden.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung