1. Der Zuschlag für das Los 3 wird auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Wertung erfolgt nach Maßgabe der nachfolgend aufgeführten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung:
2. Zuschlagskriterien:
2.1. Honorar:
Gewichtung 30 %, 300 Punkte (gesamt)
2.2. Projekteinschätzung / Auftragskonzeption:
Gewichtung 25%, 250 Punkte (gesamt)
a) Brandschutzanforderungen (50 Punkte)
b) Sanierung im laufenden Schulbetrieb (50 Punkte)
c) Lichtplanung nach DIN EN 12464-1:2021 und DGfdB R 66.01 (50 Punkte)
d) Anforderungen Schwimmbäder DIN 15288-1 (50 Punkte)
e) Optimierungsideen (Potential im vorliegen-den Vorentwurf) (50 Punkte)
2.3. Besondere Qualifikationen:
Gewichtung 5%, 50 Punkte (gesamt)
a) Sportstättensanierung (10 Punkte)
b) Planung von PV-Anlagen bis 50 kWp gem. DIN VDE 0100-712 u. DIN EN 62446-1 (10 Punkte)
c) Tätigkeit für öffentliche AG (10 Punkte)
d) VdS ISO 9001 Zertifikat (10 Punkte)
e) VdS ISO 14001 Zertifikat (10 Punkte)
2.4. Einhaltung von Terminen und Kosten:
Gewichtung 10 %, 100 Punkte (gesamt)
2.5. Präsenz:
Gewichtung 30 %, 300 Punkte (gesamt)
Das Angebot des Bestbietenden kann insgesamt maximal 1.000 Punkte erzielen. Davon können insgesamt maximal 700 Punkte für das Kriterium Qualität, bestehend aus der Auftragskonzeption, Besondere Qualifikation, Einhaltung von Terminen und Kosten, sowie der Präsenz erreicht werden.
Für den Preis können maximal 300 Punkte erreicht werden.
Die Beschreibungen der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind in Anlage 9.11. aufgeführt.
Für die Bewertung der Qualität wird eine kurze schriftliche Stellungnahme zu folgenden Kriterien erwartet:
I. Bei der Auftragskonzeption soll kurz zu folgenden Unterkriterien eingegangen werden:
Brandschutzanforderungen - Erkennen der Bestandssituation und Berücksichtigung der Zielpla-nung des AG
Sanierung im laufenden Schulbetrieb - Maßnahmen zur Sicherstellung des laufenden Schulbe-triebes während der Bauphase.
Lichtplanung gem. DIN EN 112646-1:2021 u. DGfdB R 66.01- Berücksichtigung sämtlicher An-forderungen für Schwimmbäder öffentlicher Nutzung hinsichtlich eines Beleuchtungskonzepts.
Anforderungen Schwimmbäder DIN 15288-1 - Berücksichtigung sämtlicher Anforderungen für Schwimmbäder öffentlicher Nutzung.
Optimierungsideen - kurze Darstellung möglicher Optimierungsansätze in der beiliegenden Vor-planung.
II. Nachweise für besondere Qualifikationen gem. Pkt. 3.2. Anlage 9.11 der für das Projekt eingeplanten Mitarbeiter*innen.
III. Darstellung von auftragsbezogenen Einzelmaßnahmen zur Sicherung von Termineinhaltung und Kostenkontrolle.
IV. Präsenz - Darstellung eines Konzepts zur Sicherstellung einer bestmöglichen Präsenz und Reaktionszeit auf der Baustelle während der Bauphase.
3. Bewertung des Preises:
Bewertet wird das angebotene Gesamthonorar für die vertragsgegenständlichen Leistungen mit maximal 210 Punkten sowie die angebotenen Stundensätze mit insgesamt 90 Punkten (siehe Anlage 9.11).
Der Bestpreis erhält die maximale Punktzahl von 210. Die übrigen Angebote werden nach folgender Formel bewertet:
- 210 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit dar-über liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Für jeden der angebotenen Stundensatz sind maximal 30 Punkte, insgesamt maximal 90 Punkte erreichbar. Die Höchstpunktzahl von 30 Punkten je angebotenem Stundensatz erhält der Bieter mit dem jeweils niedrigsten Angebot. Die übrigen Angebote werden nach folgender Formel je Stundensatz bewertet:
-30 Punkte erhält der niedrigste Stundensatz
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Stundensatzes. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
4. Bewertung der schriftlichen Stellungnahme:
Die Bewertung der schriftlichen Stellungnahme erfolgt jeweils einzeln nach dem folgenden System:
100% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen uneingeschränkt. Der Bieter lässt alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten.
80% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen überwiegend, weisen aber in einem Einzelfall kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang er-kennen und die Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten.
60% Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium sind überwiegend noch überzeugend. Sie weisen aber entweder in einem oder wenigen Fällen deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage oder sie weisen in einem oder wenigen Fällen kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Auch Angaben die leichte Unvollständigkeit aufweisen, also einen Teilaspekt unbeantwortet lassen, werden mit maximal 60 % der Punkte bewertet. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in wesentlichem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellungen in wesentlichem Umfang erwarten.
40% Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen nur eingeschränkt. Sie weisen entweder in mehreren Fällen deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage oder sie weisen in mehreren Fällen kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Auch Angaben, die an wenigen Punkten, aber mehr als einem Punkt, Unvollständigkeiten aufweisen, werden mit maximal 40 % der Punkte bewertet. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellung in geringem Umfang erwarten.
20% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen überwiegend nicht. Sie weisen in vielen Fällen deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage oder sie weisen in den überwiegenden Fällen kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Auch Angaben, die vermehrt Unvollständigkeit aufweisen, also mehrere bis viele Teilaspekte unbeantwortet lassen, werden mit maximal 20 % der Punkte bewertet. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in sehr geringem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellung in sehr geringem Umfang erwarten.
0% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium sind nicht überzeugend. Auch die grobe Unvollständigkeit von Angaben wird mit 0 Punkten bewertet.