Referenzen des Bieters für die ausgeschriebenen Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber hat seine fachliche Eignung durch mindestens zwei Referenzprojekte der Objektplanung Gebäude nachzuweisen, die jeweils mindestens der Honorarzone III gemäß HOAI zugeordnet waren und bei denen jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet wurden. Die Referenzprojekte müssen hinsichtlich ihrer Planungsanforderungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Eine Übereinstimmung der Nutzungsart ist hierfür nicht erforderlich. Auch andere entsprechend komplexe Nichtwohngebäude können diese Anforderung erfüllen.
Zusätzlich ist mindestens eine Referenz für ein Feuerwehrgerätehaus oder ein vergleichbares Einsatz- und Betriebsgebäude nachzuweisen. Für diese Referenz ist eine Zuordnung zu mindestens der Honorarzone II ausreichend, auch bei ihr müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet worden sein. Diese Anforderung kann durch eines der beiden Referenzprojekte der Honorarzone III oder durch ein weiteres Referenzprojekt erfüllt werden. Die Erfahrungen mit Planungsanforderungen der Honorarzone III und mit einem Feuerwehrgerätehaus beziehungsweise vergleichbaren Einsatz- und Betriebsgebäude müssen somit nicht innerhalb desselben Referenzprojekts nachgewiesen werden.
Ein anderes Gebäude gilt als vergleichbares Einsatz- und Betriebsgebäude, wenn sämtliche folgenden Grundvoraussetzungen erfüllt sind:
- baulich integrierte Fahrzeughalle für mehrere Einsatz-, Nutz-, Sonder- oder Großfahrzeuge, unmittelbarer funktionaler Zusammenhang der Fahrzeughalle mit Einsatz-, Betriebs-, Personal- und Technikbereichen
- neben der Fahrzeughalle mindestens drei weitere Funktionsbereiche aus den Bereichen Werkstatt/Wartung/Waschen, Lager/Logistik, Umkleide/Sanitär/Hygiene, Schulung/Aufenthalt/Bereitschaft, Büro/Leitstelle/Führung oder besondere Fahrzeug-/Einsatztechnik
- besondere betriebliche Abläufe, insbesondere getrennte Fahrzeug- und Personenwege, kurze Alarm- oder Einsatzwege, Schwarz-Weiß- oder Hygienetrennung oder besondere Anforderungen an Ausfahrten, Hofflächen und technische Anlagen.
In Betracht kommen insbesondere Rettungswachen, Katastrophenschutzgebäude, Polizeigebäude mit Einsatz- und Fahrzeugbereichen, Bau- und Betriebshöfe, Straßenmeistereien sowie technische Betriebsstützpunkte, sofern sie sämtliche genannten Grundvoraussetzungen erfüllen.
Nicht vergleichbar: Reine Fahrzeug-, Lager-, Logistik- oder Werkstatthallen, Parkhäuser sowie Schulen, Mensen, Büro-, Verwaltungs- und Wohngebäude. Größe, Baukosten oder mehrere Nutzergruppen können fehlende funktionale Anforderungen für diese Referenz nicht ersetzen.
Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern oder vergleichbaren Einsatz- und Betriebsgebäuden können als Referenz berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die konkret bearbeitete Maßnahme über eine lediglich untergeordnete Einzelmaßnahme hinausgeht und die Planung mehrerer funktional zusammenhängender Bereiche oder betrieblicher Abläufe umfasst.
Für jede Referenz sind das Projekt, Auftraggeber, Baukosten, die Honorarzone, die bearbeiteten Leistungsphasen, der Leistungszeitraum und die verantwortliche Projektleitung anzugeben. Bei Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sind außerdem die betroffenen Funktionsbereiche und wesentlichen betrieblichen Schnittstellen zu beschreiben.
Referenzzeitraum: Die Inbetriebnahme, Übergabe oder der Abschluss der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) des jeweiligen Referenzprojekts muss im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt sein. Projekte, die vor dem 01.01.2019 oder erst nach Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurden beziehungsweise werden, finden keine Berücksichtigung.
Mindestleistungsumfang: Sämtliche zum Nachweis der vorstehenden Mindestanforderungen herangezogenen Referenzen müssen jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 umfassen. Teilleistungen, beispielsweise ausschließlich die Entwurfsplanung oder ausschließlich die Bauüberwachung, können nicht mit Leistungsphasen aus einem anderen Referenzprojekt zu einer Referenz zusammengefasst werden.