Verfahrensangaben

Projektmanagementleistungen für eine Östliche Umfahrung Buchholz i. d. N. (Neubau ...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
03353-0-97
Schloßplatz 6
21423
Winsen/Luhe
Deutschland
DE933
vergabestelle@LKHarburg.de
+49 41716930
+49 4171693991212

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131150
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
71541000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Landkreis Harburg beabsichtigt die Realisierung einer Ortsumgehung als Neubau einer Kreisstraße in Buchholz i. d. N. (östliche Umfahrung). Erforderliche Planungsleistungen wurden mit Ausnahme der faunistischen Planungsraumanalyse bisher nicht beauftragt. Der Landkreis möchte sich in dem komplexen Planungsprozess bis hin zu dem erforderlichen Planfeststellungsbeschluss durch einen externen Projektmanager unterstützen lassen.
Die Projektmanagementleistungen werden im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb unter Vorgabe der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie für die östliche Umfahrung ausgeschrieben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Autoverkehr in der Buchholzer Innenstadt kann nicht mehr leistungsfähig abgewickelt werden und eine zukunftsfähige Stadtentwicklung ist wegen der verkehrlichen Situation kaum möglich. Um die vorhandene und prognostizierte zukünftige Verkehrsbelastung der Innenstadt von Buchholz zu vermindern, das Straßenverkehrsnetz neu zu strukturieren und dessen Leistungsfähigkeit zu verbessern, soll eine östliche Ortsumfahrung als Kreisstraße geschaffen werden.
Der Landkreis bereitet gemeinsam mit der Stadt Buchholz in der Nordheide die Planung der östlichen Ortsumfahrung von Buchholz vor. Die Federführung obliegt dem Betrieb Kreisstraßen des Landkreises.
Bereits seit den 70er Jahren gibt es in Buchholz i. d. N. Überlegungen für eine östliche Umfahrung der Innenstadt, die seit dieser Zeit auch in den Flächennutzungsplänen (1978 / 2002) dargestellt wurde. Konkrete Planungen für die Umgehungsstraße wurden ab dem Jahr 1998 aufgenommen, das gesamte Planungsverfahren war über viele Jahre politisch umstritten. Im Jahr 2009 erging der Planfeststellungsbeschluss für den sogenannten Ostring, 2011 hob das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit seiner Entscheidung diesen Beschluss wieder auf.
Unter dem Namen "Buchholz 2025plus" entwickelte die Stadtverwaltung einen städtebaulichen Rahmenplan inklusive Wohnbauflächen mit bis zu 1500 Wohneinheiten im Osten der Stadt. Das Straßennetz in Buchholz ist derzeit stark belastet und die im Planungsgebiet entstehende städtebauliche Entwicklung würde weitere Verkehre generieren. Da diese aus Kapazitätsgründen nicht mehr durch die innerstädtischen Straßenzüge geführt werden können, erfordert die Umsetzung der geplanten Stadtentwicklung eine leistungsfähige Ortsumfahrung.
Ein Variantenvergleich ergab eine Vorzugsvariante, welche als Basis für weitergehende Untersuchungen innerhalb einer Machbarkeitsstudie herangezogen wurde. Die Machbarkeitsstudie (siehe untenstehenden Link) hatte die Aufgabe, die Umsetzbarkeit der verschiedenen Trassen zu prüfen und mögliche Optimierungen darzustellen. Dazu wurden verschiedene Streckenverläufe und Knotenpunkte entwickelt und verglichen.
Der Planungsraum wurde im Wesentlichen in drei Abschnitte gegliedert, die durch die Anbindung der östlichen Umfahrung an die auf Buchholz zuführenden Kreisstraßen definiert werden. In die Untersuchung eingeflossen sind die Ergebnisse der verkehrlichen Bewertung der Varianten und die Abschätzung der Umweltverträglichkeit potenzieller Trassenvarianten auf Basis der Auswertung vorhandener Unterlagen.
Im Ergebnis wurden verschiedene Streckenführungen ermittelt, die die technischen Voraussetzungen für eine Kreisstraße erfüllen.
Bei der Planung soll der Trassenkorridor der Vorzugsvarianten der Machbarkeitsstudie zuzüglich der aus dem Stadt- und Entwicklungsausschuss vorgeschlagenen Varianten berücksichtigt werden.
Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ist nach Mitteilung der Unteren Landesplanungsbehörde nicht erforderlich. Stattdessen wird mit einer landesplanerischen Stellungnahme im Rahmen des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch die oberste Landesentwicklungsbehörde festgestellt, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist.
Die Baukosten werden für die Maßnahme nach aktueller Kostenannahme auf ca. 40 Mio. Euro (inklusive Ingenieurbauwerke und Erschließungsstraßen) veranschlagt.
Weitere Informationen können der Machbarkeitsstudie (Anlage 1) entnommen werden.
Eine konkrete Beschreibung des Vorhabens erfolgt mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
667.584,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
02.11.2026
30.09.2032
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Schloßplatz 6
21423
Winsen/Luhe
Deutschland
DE933

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Wertungskriterien

Darstellung der projektspezifischen Bearbeitung, Darstellung der Einhaltung der vom AG vorgegebenen Fristen, Erreichbarkeit und Qualifikation des einzusetzenden Personals

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom AG auch leistungsbezogene Kriterien bewertet.

Honorar 50% 500 Punkte (gesamt)

Konzept 30% 300 Punkte (gesamt)
- Darstellung der projektspezifischen Bearbeitung 200 Punkte
- Darstellung der Einhaltung der vom AG vorgegebenen Fristen, Erreichbarkeit 100 Punkte

Qualifikation des einzusetzenden Personals 20% 200 Punkte (gesamt)
Maximale Gesamtpunktzahl 100% 1.000 Punkte

Das Angebot des Bestbietenden kann insgesamt maximal 1.000 Punkte erzielen. Davon können insgesamt maximal 500 Punkte für das Kriterium Qualität, bestehend aus dem Konzept sowie der Qualifikation des einzusetzenden Personals erreicht werden.
Für den Preis können ebenfalls 500 Punkte erreicht werden. Bewertet wird das angebotene Gesamthonorar, welches sich aus der Summe aller anzubietenden Preisbestandteile zum Vertrag ergibt. Für die Ermittlung der Wertungssumme werden zusätzlich die anzubietenden Stundensätze mit folgenden Zeitansätzen, zzgl. Nebenkosten berücksichtigt:
70 Std. Projektleitung
300 Std. Projektbearbeitung
200 Std. Projektassistenz

Der Bestpreis erhält die maximale Punktzahl von 500. Die übrigen Angebote werden nach folgender Formel bewertet:
-500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Bewertung des Konzeptes:
Die Bewertung des Konzeptes erfolgt jeweils einzeln nach dem folgenden System:
100% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen uneingeschränkt. Der Bieter lässt alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten.
80% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen überwiegend, weisen aber in einem Einzelfall kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten.
60% Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium sind überwiegend noch überzeugend. Sie weisen aber entweder in einem oder wenigen Fällen deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage oder sie weisen in einem oder wenigen Fällen kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Auch Angaben die leichte Unvollständigkeit aufweisen, also einen Teilaspekt unbeantwortet lassen, werden mit maximal 60 % der Punkte bewertet. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in wesentlichem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellungen in wesentlichem Umfang erwarten.
40% Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen nur eingeschränkt. Sie weisen entweder in mehreren Fällen deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage oder sie weisen in mehreren Fällen kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Auch Angaben, die an wenigen Punkten, aber mehr als einem Punkt, Unvollständigkeiten aufweisen, werden mit maximal 40 % der Punkte bewertet. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellung in geringem Umfang erwarten.
20% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen überwiegend nicht. Sie weisen in vielen Fällen deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage oder sie weisen in den überwiegenden Fällen kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Auch Angaben, die vermehrt Unvollständigkeit aufweisen, also mehrere bis viele Teilaspekte unbeantwortet lassen, werden mit maximal 20 % der Punkte bewertet. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in sehr geringem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellung in sehr geringem Umfang erwarten.
0% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium sind nicht überzeugend. Auch die grobe Unvollständigkeit von Angaben wird mit 0 Punkten bewertet.

Die Bewertung der Qualität des einzusetzenden Personals erfolgt nach dem folgenden System:
Abgeschlossenes Projekt für Projektsteuerungsleistungen 50 Punkte
Begonnenes Projekt für Projektsteuerungsleistungen 25 Punkte
Abgeschlossenes Projekt für Teilleistungen je 25 Punkte
Das Fehlen eines geforderten Projektnachweises führt zum Ausschluss.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.

Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.

Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche).

Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 10.09.2026 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.

Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen.

Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter):
https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3
7

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

667.584,00
EUR
904.355,00
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
SSF Ingenieure AG, 80807 München
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

SSF Ingenieure AG
HRB 189061
Großunternehmen
Domagkstraße 1 a
80807
München
Deutschland
DE212
cmoeller@ssf-ing.de
089 36040-0
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

20.10.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

667.584,00
EUR

Angaben zum Angebot

2 - 6374009
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung