Gemeinde Bissendorf / Neubau Grundschule Wissingen - Erdungs- und Blitzschutzanlag...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bissendorf
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Deutschland
+49 541501-1100
+49 541/501-61100
vergabe@lkos.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDDYYNA0VC3

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDDYYNA0VC3/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Gemeinde Bissendorf / Neubau Grundschule Wissingen - Erdungs- und Blitzschutzanlagen (VE 405)

Umfang der Leistung
Die Gemeinde Bissendorf projektiert den Neubau einer Schule in der Ortschaft Wissingen.

Das Grundstück der Schule bzw. der Baumaßnahme befindet sich am Niemandsweg in 49143 Bissendorf. Mit der Planung der vorgesehenen Baumaßnahme eines Neubaus soll eine zweizügige Grundschule mit Ganztagsangebot, Mensa und Verwaltung errichtet werden.

Das Plangebiet zum neuen Schulgebäude liegt nördlich der Mindener Straße, zwischen Niemandsweg und Bahnhofstraße. Die im Baufeld vorhandenen Kirchenbauten wurden im Vorfeld der Baumaßnahme zum Neubau abgebrochen mit Ausnahme des Kirchturms. Dieser verbleibt auf dem Baufeld als identitätsstiftendes Element.

Das geplante Schulgebäude besteht aus drei Baukörpern bzw. Bauteilen (BT), die durch ein gemeinsames Foyer verbunden werden und haben folgende ca.-Abmessungen (Länge/Breite/Höhe):

* BT1: L/B/H 26/25/9,40 m, zweigeschossig,

* BT2: L/B/H 26/25/9,40 m, zweigeschossig,

* BT3: L/B/H 30/23/6,90 m, eingeschossig (überhöht).

Die Grundfläche der Baukörper inklusive Foyer beziffert sich auf ca. 2.260 m2.

Das Tragwerk ist in Massivbauweise aus Stahlbeton geplant, einschließlich der Treppenanlagen. Die Gründung erfolgt auf Einzel- und Streifenfundamenten. Die umlaufenden Attiken zu den Flachdächern bilden den oberen Abschluss der Baukörper.

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die hierfür erforderlichen Arbeiten zu den Erdungs- und Blitzschutzanlagen.

Wesentliche Leistungen (ca.-Angaben) dabei sind:
- ca. 650 m Blitzschutzfangleitungen
- ca. 34 St. Blitzschutzfangstangen
- ca. 350 m Blitzschutzableitungen
- ca. 1.000 m Ringerder
- ca. 1.500 m Fundamenterder
- ca. 50 St. Erdungsfestpunkte

Die Ausführung dieser Arbeiten ist vom 18.01.2027 bis Dezember 2027 vorgesehen. Die Vorlage der Werk- und Montageplanung hat bis zum 30.11.2026 zu erfolgen.

Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Eignung (Leistungsfähigkeit) der Bieter:
* Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 135.000 EUR betragen.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Neubau Grundschule Wissingen
Niemandsweg 2
49143
Bissendorf

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Vorlage der Werk- und Montageplanung hat bis zum 30.11.2026 zu erfolgen.

Laufzeit bzw. Dauer

18.01.2027
30.12.2027

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

18.01.2027
30.12.2027

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 135.000 EUR betragen.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis für diese projektspezifische Mindestanforderung der Leistungsfähigkeit durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis); sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Mindestanforderung belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis für diese projektspezifische Mindestanforderung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommen, haben die Angaben der Eigenerklärung durch entsprechende Bescheinigungen zu bestätigen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
Angebotsschreiben; Ihr Angebot muss das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB Bund) enthalten.

Unter Nr. 2.1 des o. g. Formblatts ist die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag einzutragen.

Sofern die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist, ist bei der Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot ein gesondertes Angebotsschreiben zu verwenden.; Mit dem Angebot
Aufgliederung der Einheitspreise; Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) des Vergabehandbuch des Bundes ausgefüllt vorzulegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle
Eigenerklärung der Nachunternehmen gem. § 4 NTVergG; Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, muss der Bieter auch die von diesen unterschriebene Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung des Bieters gem. § 4 NTVergG; Der bereitgestellte Vordruck der Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten ist mit dem Angebot einzureichen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB Bund); Im Falle einer einschlägigen Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ist die Angabe der entsprechenden Registriernummer (PQ-Nummer) im Angebotsschreiben ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung muss dann nicht mit dem Angebot eingereicht werden.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Formblatt zur Preisermittlung nach Kalkulationsart; Je nach Art der Kalkulation ist mit dem Angebot entweder
- das Formblatt 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) oder
- das Formblatt 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
des Vergabehandbuch des Bundes ausgefüllt vorzulegen.; Mit dem Angebot
GAEB-Datei (Austauschphase 84); Mit dem Angebot
Leistungsverzeichnis; Leistungsverzeichnis mit den Preisen und ggf. weiteren geforderten Angaben; Mit dem Angebot
Vertragsformular zur Instandhaltung; Im Vertragsformular zur Instandhaltung (Wartung 2018 Vertrag E) ist / sind die geforderte Vergütung und die dazu geforderten Angaben einzutragen.; Mit dem Angebot

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 % der tatsächlichen Abrechnungssumme (netto) - bei vollständiger Nichterfüllung der Leistung 0,1 % der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)

Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der tatsächlichen Abrechnungssumme (netto) begrenzt, es sei denn es liegt ein Fall der vollständigen Nichterfüllung der Leistung vor, dann erfolgt die Begrenzung in Höhe von 5 % der sich aus dem Zuschlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

2. Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

21.10.2026 10:10 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

20.11.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

21.10.2026 10:10 Uhr

Kreishaus Osnabrück

Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, dürfen Bieter gem. § 14 VOB/A nicht an der Öffnung teilnehmen.

Bietern wird das Submissionsergebnis gem. § 14 Abs. 6 VOB/A unaufgefordert zur Verfügung gestellt.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.

Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle bevorzugt über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) oder hilfsweise per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten.

Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Verfahren ein Angebot ausschließlich elektronisch über den Menüpunkt "Angebote" oder das Bietertool der Vergabepattform abgeben dürfen. Eine schriftliche (auf dem Postweg) Angebotsabgabe sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!

Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).

Der Landkreis Osnabrück geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor. Im Rahmen des "Bündnisses gegen Schwarzarbeit" hat er sich verpflichtet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über die Vergabe von größeren Hochbauaufträgen zu informieren.

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Deutschland
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