Beschaffung Ausgehuniform für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wunstorf
Beschafft werden 900 Sätze Ausgehuniformen nach der neuen Nds. FwVO für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wunstorf.
§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB
Angebote dürfen nur elektronisch in Textform über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Vertragsstrafe bei Lieferverzug1. Überschreitet der Auftragnehmer schuldhaft den Termin für die Lieferung/Leistungserbringung (Endtermin: 02.08.2027), so hat er für jede angefangene Woche des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 1,0 v. H. des Nettopreises der vom Verzug betroffenen Leistung zu zahlen.2. Die Gesamthöhe der Vertragsstrafe für den Verzug wegen Nichteinhaltung des Endtermins ist auf insgesamt 5,0 v. H. der Netto-Abrechnungssumme der vertraglichen Leistung begrenzt.3. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt dem Auftraggeber vorbehalten; die verwirkte Vertragsstrafe wird jedoch auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.4. Die Verwirkung der Vertragsstrafe setzt keine vorbehaltlose Annahme der verspäteten Leistung voraus (§ 341 Abs. 3 BGB wird abbedungen).
Unterlagen werden nachgefordert
Bezeichnung Bereich Vorlage Form Aktion VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 - Fassung 2022.docx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche
keine