Art der Leistung
Beschaffung eines Stromerzeugers mit Lichtmast auf einem Anhängerfahrgestell für den Landkreis Hildesheim
Umfang der Leistung
Der Stromerzeuger muss den neusten einschlägigen Bestimmungen und Richtlinien der VDE, UVV, DIN und ISO-Normen entsprechen. Insbesondere sind die Vorgaben zum Wechsel zwischen Direktversorgung und Gebäudeeinspeisung gem. DIN/TS 14684:2020-07, sowie der DIN VDE 0100-551 einzuhalten. Die Einhaltung der Bestimmungen und Richtlinien sind bei der Angebotsabgabe mittels CE Erklärung nachzuweisen. Weitere Ergänzungen und Definitionen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Das Gerät ist vorgesehen zum Einsatz bei Feuerwehr- bzw. Katastrophenschutzeinsätzen und dient vornehmlich zur Versorgung von Einsatzstellen mit elektrischer Energie und der Ausleuchtung von Einsatzstellen. Zusätzlich ist das Gerät so auszuführen, dass bei einem Stromausfall eine Einspeisung in ein dafür geeignetes Stromnetz wie z.B. ein Feuerwehrhaus möglich ist. Das Stromaggregat muss auch über längere Strecken transportfähig sein und ist daher so auszuführen, dass es auf einem Anhängerfahrgestell hinter einem Feuerwehrfahrzeug gezogen werden kann mit einer Geschwindigkeit von max. 100 km/h. Die Regelungen der StVZO und weiterer einschlägiger Regelungen für den Straßenverkehr sind einzuhalten.