Wertungsfähig ist die Erfahrung des vorgesehenen Projektteams, wenn das angegebene Brückenbauprojekt folgende Grundanforderungen erfüllt:
- Planung einer Fuß- und/oder Radwegbrücke
- Die Gesamtstützweite der Brücke muss mindestens 20,00 m betragen. Die Gesamtstützweite ist das Maß zwischen den Endauflagerachsen.
Sie ergibt sich aus den einzelnen Stützweiten der Felder: l_ges=l_1+l_n?20,00 m
- Die größte Einzelstützweite von allen Feldern der Brücke beträgt mindestens 10,00 m.
- Das Tragsystem in Längsrichtung muss nicht zwangsläufig ein Mehrfeldsystem sein.
- Leistungszeitraum tangiert die Jahre 2016 - 2026. D.h. wenn eine Leistung vor 2016 begonnen und in dem angegebenen Zeitraum (2016 - 2026) abgeschlossen wurde, wird diese als Referenz gewertet.
Außerdem müssen für jede Referenz folgende Angaben zum Projekt eingetragen werden:
- Projektbezeichnung
- Angabe des Brückenstandortes
- Auftraggeber des Projektes mit Kontaktdaten
- Die Gesamtstützweite l_ges des Tragwerks
- Die größte Stützweite l des Tragwerks
- Der Leistungszeitraum mit Fertigstellungsjahr
- Die erbrachten Leistungsbilder und Leistungsphasen
- Die an dem Projekt beteiligten Personen und deren jeweilige Funktion und Leistungsbeiträge
Die Referenz wird denjenigen für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen zugeordnet, die an dem Referenzprojekt tatsächlich mitgewirkt haben. Dabei können unterschiedliche Personen verschiedene Leistungsphasen oder Fachdisziplinen bearbeitet haben. Eine persönliche Erbringung sämtlicher Leistungsphasen durch eine einzelne Person wird nicht vorausgesetzt.
Bewertet werden ausschließlich die nachgewiesenen Erfahrungen der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen nach Maßgabe der bekannt gemachten Wertungsmethode. Die Zuordnung der Erfahrung zum vorgesehenen Personal ist nachvollziehbar darzustellen.
Das benannte Personal des Referenzprojektes muss die angebotene Leistung (Planung der Padang-Brücke) tatsächlich erbringen. Ein Ersatz ist ausschließlich durch Personal zulässig, das eine gleichwertige Qualifikationen vorweisen kann.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen bei den genannten Ansprechpartnern zu verifizieren.
Die Referenz ist in das Formblatt für die Referenz einzutragen.
Mit einer Referenz kann maximal 1 Punkt erreicht werden. Dafür müssen alle Leistungsphasen aus den Tabellen 3 und 4 (siehe Bewertungsmatrix) abgeschlossen worden sein und die Brücke muss eine Einzelstützweite von mindestens 50 m aufweisen. Andernfalls fällt die Punktzahl geringer aus.
Die Punktzahl, die für eine Referenz vergeben wird, berechnet sich aus der Wertungsformel, zu finden in der Wertungsmatrix, und wird auf zwei Nachkommastellen gerundet
Mit dem 2. Zuschlagskriterium können maximal 4 Punkte für die Bewertungsmatrix (Tabelle 1) erreicht wer-den. Es dürfen maximal 4 Referenzen pro Bieter angegeben werden.