Verfahrensangaben

Pottgießerstraße, Emden / Planung und Errichtung eines Parkhauses

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.11.2026
17.11.2026 09:00 Uhr
17.11.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Emden
034020000000-0-46
Frickensteinplatz 2
26721
Emden
Deutschland
DE942
Rats- und Vorstandsbüro
vergabe@emden.de
+49 4921-871351
+49 4921-871582

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
keine Angabe
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-1336
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45213312-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Planung und Errichtung eines Parkhauses am Standort Ecke Pottgießerstraße und Jungfernbrücke auf den Flurstücken zu 202/5 und 202/6 der Flur 22, Gemarkung Emden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Verfahrens ist die Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Split Level Parkhauses (offene Großgarage nach GaStplVO Niedersachsen) mit ca. 190 Stellplätzen einschließlich sämtlicher erforderlicher Ingenieurleistungen. Das Bauwerk dient der Bereitstellung von PKW-, Behinderten- und E-Mobilitätsstellplätzen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Pottgießerstraße / Jungfernbrückstraße
26721
Emden
Deutschland
DE942

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotsendsumme

Gesamtpauschalfestpreis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

AUSFÜHRUNGS-/VERTRAGSTERMINE:
- vollständige Ausführungsplanung inklusive Statik: binnen 12 Wochen nach Zuschlag
- Baubeginn Gründung: binnen 4 Wochen nach Vorliegen der Baugenehmigung
- Fertigstellung: binnen 47 Wochen nach Vorliegen der Baugenehmigung

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A-EU im Sinne des § 3b VOB/A-EU (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Niedersachsen (DTVP) unter der Funktion "Kommunikation".

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYKRNG1

Einlegung von Rechtsbehelfen

Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation".

Das Angebot ist elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB im jeweiligen Projektraum über die Funktion "Angebote" einzureichen.

HINWEIS:
Mit zunehmender Nähe zum Abgabetermin trifft den Bieter eine erhöhte Gefahr, sein Angebot nicht rechtzeitig einreichen zu können. Setzen Sie sich rechtzeitig mit der Funktion "Angebote" sowie dem "Bietertool" auseinander. Sie haben bis zum Öffnungstermin jederzeit die Möglichkeit, ein bereits elektronisch eingereichtes Angebot zurückzuziehen und es elektronisch wieder neu einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Emden
Rats- und Vorstandsbüro
Zentrale Vergabestelle
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Die Öffnung der elektronischen Angebote wird gemäß § 14 Abs. 1 VOB/A-EU von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter und Bevollmächtigte dürfen nicht zugegen sein, da ausschließlich elektronische Angebote zugelassen sind. Das Ergebnis der Öffnung wird gemäß § 14 Abs. 6 VOB/A-EU elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen kommuniziert.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen erfolgt gemäß § 16a VOB/A-EU. Das Angebotsschreiben (Formblatt 213), als Wirksamkeitsvoraussetzung für das eingereichte Angebot, wird nicht nachgefordert!

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

- Eigenerklärung zur Eignung (124) oder Präqualifikationsnachweis (PQ-VOB) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung EU 2022/1269 (Sanktionen)

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung zur Eignung (124) oder Präqualifikationsnachweis (PQ-VOB) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Benennung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten ähnlicher Größenordnung, deren Fertigstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag: 01.09.2021), mit folgenden Mindestangaben:
- Auftraggeber
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme
- Ausführungszeitraum
- stichwortartige Benennung des maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen und Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer

Finanzierung

siehe Auftragsunterlagen:
10% - Ausführungsplanung, prüffähige Statik und erforderliche Freigaben vollständig vorliegend
20% - Baustelleneinrichtung und Gründung vollständig fertiggestellt
30% - Tragkonstruktion und Rohbau des Parkhauses vollständig fertiggestellt
15% - Fassade, Dach, Abdichtung und Ausbau vollständig fertiggestellt
15% TGA, Türen, Beleuchtung und Entwässerung vollständig funktionsfähig und geprüft
10% - Fertigstellung, erfolgreiche Inbetriebnahme und Funktionsprüfung, Übergabe der vollständigen Revisions- und Bestandsunterlagen sowie Abnahme

Als Sicherheit für die Vertragserfüllung wird ein Betrag in Höhe von 10% der vertraglich vereinbarten Nettovergütung gefordert.
Als Sicherheit für Mängelansprüche wird ein Betrag in Höhe von 5% der vertraglich vereinbarten Nettovergütung gefordert.
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen. Nach der Abnahme der Leistungen ist diese durch eine Mängelansprüchebürgschaft (Gewährleistungsbürgschaft) zu ersetzen.

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Totalübernehmervertrag (siehe Auftragsunterlagen)
- Ergänzende Vertragsbedingungen (siehe Auftragsunterlagen)
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)

VERTRAGSSTRAFE:
Als Vertragsstrafe wird für jeden Kalendertag des Verzuges ein Betrag in Höhe von 0,2%, begrenzt auf maximal 5%, der Nettoschlussrechnungssumme gefordert.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung