Planung und Errichtung eines Parkhauses am Standort Ecke Pottgießerstraße und Jungfernbrücke auf den Flurstücken zu 202/5 und 202/6 der Flur 22, Gemarkung Emden.
Gegenstand des Verfahrens ist die Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Split Level Parkhauses (offene Großgarage nach GaStplVO Niedersachsen) mit ca. 190 Stellplätzen einschließlich sämtlicher erforderlicher Ingenieurleistungen. Das Bauwerk dient der Bereitstellung von PKW-, Behinderten- und E-Mobilitätsstellplätzen.
Gesamtpauschalfestpreis
AUSFÜHRUNGS-/VERTRAGSTERMINE:- vollständige Ausführungsplanung inklusive Statik: binnen 12 Wochen nach Zuschlag- Baubeginn Gründung: binnen 4 Wochen nach Vorliegen der Baugenehmigung- Fertigstellung: binnen 47 Wochen nach Vorliegen der Baugenehmigung
Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A-EU im Sinne des § 3b VOB/A-EU (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Niedersachsen (DTVP) unter der Funktion "Kommunikation".
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation".
Das Angebot ist elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB im jeweiligen Projektraum über die Funktion "Angebote" einzureichen.
HINWEIS:Mit zunehmender Nähe zum Abgabetermin trifft den Bieter eine erhöhte Gefahr, sein Angebot nicht rechtzeitig einreichen zu können. Setzen Sie sich rechtzeitig mit der Funktion "Angebote" sowie dem "Bietertool" auseinander. Sie haben bis zum Öffnungstermin jederzeit die Möglichkeit, ein bereits elektronisch eingereichtes Angebot zurückzuziehen und es elektronisch wieder neu einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Stadt EmdenRats- und VorstandsbüroZentrale VergabestelleFrickensteinplatz 226721 Emden
Die Öffnung der elektronischen Angebote wird gemäß § 14 Abs. 1 VOB/A-EU von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter und Bevollmächtigte dürfen nicht zugegen sein, da ausschließlich elektronische Angebote zugelassen sind. Das Ergebnis der Öffnung wird gemäß § 14 Abs. 6 VOB/A-EU elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen kommuniziert.
Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen erfolgt gemäß § 16a VOB/A-EU. Das Angebotsschreiben (Formblatt 213), als Wirksamkeitsvoraussetzung für das eingereichte Angebot, wird nicht nachgefordert!
Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
- Eigenerklärung zur Eignung (124) oder Präqualifikationsnachweis (PQ-VOB) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)- Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung EU 2022/1269 (Sanktionen)
Eigenerklärung zur Eignung (124) oder Präqualifikationsnachweis (PQ-VOB) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Benennung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten ähnlicher Größenordnung, deren Fertigstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag: 01.09.2021), mit folgenden Mindestangaben:- Auftraggeber- Art der ausgeführten Leistung- Auftragssumme- Ausführungszeitraum- stichwortartige Benennung des maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen und Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
siehe Auftragsunterlagen:10% - Ausführungsplanung, prüffähige Statik und erforderliche Freigaben vollständig vorliegend20% - Baustelleneinrichtung und Gründung vollständig fertiggestellt30% - Tragkonstruktion und Rohbau des Parkhauses vollständig fertiggestellt15% - Fassade, Dach, Abdichtung und Ausbau vollständig fertiggestellt15% TGA, Türen, Beleuchtung und Entwässerung vollständig funktionsfähig und geprüft10% - Fertigstellung, erfolgreiche Inbetriebnahme und Funktionsprüfung, Übergabe der vollständigen Revisions- und Bestandsunterlagen sowie Abnahme
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung wird ein Betrag in Höhe von 10% der vertraglich vereinbarten Nettovergütung gefordert.Als Sicherheit für Mängelansprüche wird ein Betrag in Höhe von 5% der vertraglich vereinbarten Nettovergütung gefordert.Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen. Nach der Abnahme der Leistungen ist diese durch eine Mängelansprüchebürgschaft (Gewährleistungsbürgschaft) zu ersetzen.
Gesamtschuldnerisch
- Totalübernehmervertrag (siehe Auftragsunterlagen)- Ergänzende Vertragsbedingungen (siehe Auftragsunterlagen)- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
VERTRAGSSTRAFE:Als Vertragsstrafe wird für jeden Kalendertag des Verzuges ein Betrag in Höhe von 0,2%, begrenzt auf maximal 5%, der Nettoschlussrechnungssumme gefordert.