Neuermittlung des Überschwemmungsgebietes HQ100 der Lamme im Landkreis Hildesheim
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
+49 51189848102
+49 51189848199
vermittelte.leistungen@lzn.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSL8

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSL8/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Im Aufgabenbereich 32 (Oberirdische Gewässer) der Betriebsstelle Hannover-Hildesheim des NLWKN ist geplant, das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) für die Lamme im Landkreis Hildesheim mittels einem hydraulischen 2D-Modell neu zu ermitteln. Für die Ermittlung wird ein Modellaufbau und anschließende HQ100
Berechnung, Ermittlung des ÜSG HQ100 durch Verschneidung der berechneten WSP100-Lage mit dem DGM1 der LGLN, sowie Vorstellung der Ergebnisse und Erstellung eines Abschlussberichtes benötigt.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

Haupterfüllungsort

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Preis
50 %
Referenzen
30 %
Terminplan
20 %

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Die erreichten Punkte in den o. g. Zuschlagskriterien werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert.

Sollten mehrere Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Preis erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium "Referenzen" erteilt. Sollte diese wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Losverfahren.

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.

Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 6 und 7 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.

Die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.

Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des
Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Sonstige

Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.

Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
1.500.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 1.500.000,00 EUR für sonstige Schäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Weiterhin hat der Bieter mit Angebotsabgabe Referenznachweise zur Darstellung der Erfahrungen des ausführenden Personals einzureichen. Konkrete Informationen zum Umfang der entsprechenden Nachweise sind Ziffer 1.12. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.

Weiterhin hat der Bieter mit Angebotsabgabe einen Terminplan für die Leistungsdurchführung einzureichen. Konkrete Informationen zum Umfang sind Ziffer 1.13. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.

Die Referenzen des ausführenden Personals sowie der Terminplan fließen in die Wertung der Angebote ein (vgl. Ziffer 1.16. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)). Sollten die entsprechenden Dokumente bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, werden diese nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Unterlagen handelt. Das Angebot ist daher bei Nichtvorlage der Unterlagen zwingend von der Wertung auszuschließen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

26.10.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

08.12.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 50 UVgO i.V.m. § 55 LHO nebst Verwaltungsvorschriften. Auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.

Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".

Angebote sind elektronisch einzureichen.

Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.

Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.

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