Das Land Niedersachsen wird vor der Aufnahme von Tätigkeiten durch den Provider Zuverlässigkeits- oder Sicherheitsüberprüfungen des in Polizeidienstgebäuden eingesetzten Personals durchführen. Es darf nur solches Personal eingesetzt werden, dass die Zuverlässigkeits- und/oder Sicherheitsüberprüfung ohne Bedenken durchlaufen hat.