Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum Februar 2027 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 946 Werktagen nach vorstehend benannter Frist für den Ausführungsbeginn.
Folgende Zwischenfristen werden als Vertragsfristen vereinbart:
- Gerüstplattform/Treppenturm (gemäß LV Titel 1): Vollständiger Aufbau und Nutzungsfreigabe innerhalb von 12 Werktagen nach vereinbartem Ausführungsbeginn.
- Fassadengerüste (gemäß LV Titel 2): Sukzessiver Aufbau mit bauteilweiser Nutzungsfreigabe für Folgegewerke. Fertigstellung Geb. 3 innerhalb von 12 Werktagen, Geb. 3a und 2a innerhalb von 24 Werktagen sowie Geb. 2 und 1 innerhalb von 42 Werktagen nach vereinbartem Ausführungsbeginn.
- Gerüstabbau: Abschnittsweise nach schriftlicher Freigabe durch den AG mit einer Mindestvorlaufzeit von 12 Werktagen. Der Abbau des jeweils freigegebenen Abschnitts erfolgt innerhalb von 12 Werktagen nach dem angekündigten Abbaubeginn. Vorgesehene Abbauzeiträume: Geb. 3, 3a und 2a Ende September 2027, Geb. 2 und 1 November 2027 sowie Treppentürme (LV Titel 1) März 2030.