Bodenbelagsarbeiten
Ausführungsbeginn: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zur 48. KW 2026 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt
Ausführungsende: innerhalb von 20 Werktagen nach vorstehend genannter Frist für den Ausführungsbeginn
Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.