Unterhalts-/Glasreinigung Staatliches Fischereiamt (SFA) Bremerhaven und Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven (SSC) in 5 Losen
Los 1: SFA Staatliches Fischereiamt Bremerhaven UR+GlasRLos 2: SFA Staatliches Fischereiamt Cuxhaven UR+GlasRLos 3: SFA Staatliches Fischereiamt Norden-Norddeich UR+GlasRLos 4: Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven URLos 5: Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven GlasR
Los 1 SFA BHV UR+GlasR -- UR 572 m² - GlasR 207 m²Los 2 SFA CUX UR+GlasR -- 400 m² - GlasR 45 m²Los 3 SFA NOR UR+GlasR -- 225 m² - GlasR 91 m²Lose 4+5 SSC CUX UR -- 3.151 m² GlasR 717 m²
Summe UR: 4.349 m² - GlasR 1.060 m²
Lose 1-3 SFA HBV UR+GlasRBeginn: 01.03.2027 Frühestes Ende: 29.02.2028Spätestes Ende: 28.02.2034Verlängerung auf maximal 7 Jahre
Lose 4+5 SSC CUX UR+GlasRBeginn: 01.05.2027 Frühestes Ende: 30.04.2028Spätestes Ende: 30.04.2034Verlängerung auf maximal 7 Jahre
Los 1: SFA BHV UR+GlasR Staatliches Fischereiamt Bremerhaven, Fischkai 35, 27572 Bremerhaven (niedersächsisches Amt)
Los 2: SFA CUX UR+GlasR Staatliches Fischereiamt Bremerhaven Außenstelle Cuxhaven,Präsident-Herwig-Straße 32 - 33, 27472 Cuxhaven+ Schiff "Neptun", Niedersachsenkai, 27472 Cuxhaven
Los 3: SFA NOR UR+GlasR Staatliches Fischereiamt Bremerhaven Außenstelle Norddeich,Am Osthafen 1, 26506 Norden-Norddeich
Lose 4+5 SSC CUX UR+GlasRStaatliche Seefahrtschule CuxhavenAm Seedeich 36, 27472 Cuxhaven
Das wirtschaftlich günstige Angebot in Bezug auf Preis/Gewichtung: 100%Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leis-tungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden)2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaft-lichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wur-de.Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bie-ters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibun-gen, ermittelt wird.vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
k.A.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidationerfolgt über eine Eigenerklärung.
Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:a) Bezeichnung der Dienstleistungb) Auftraggeberc) Anschriftd) Ansprechpartnere) Telefonf) Ausführungszeitraum (Monat/Jahr)g) Auftragswert (netto) der beschriebenen Leistungen
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Auf Anforderung Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung, dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
keine