Verfahrensangaben

Auftragsänderung 1: Geb.4201 Energetische Sanierung + BS (A, D, E) - VE358 Trocke...

VO: VOB Vergabeart: Bekanntmachung einer Auftragsänderung Status: Veröffentlicht

Änderungsdokumentation

Dokumentation der Änderungen

Geänderter Vertrag

Zum Vertrag
1 - S.E Bau und ing. Büro, 30419 Hannover

Unter der Rohdecke zum 1. OG verlaufen umfangreiche Trassen mit Elektrokabeln, die eine 3-seitige
Bekleidung aus Trockenbauplatten haben.
Die Bekleidungen sind in den Bestandsplänen nicht dargestellt und waren vor Beginn der Arbeiten nicht
sichtbar. Um die Brandmeldeanlage gemäß den Vorgaben des Brandschutzkonzepts zu errichten,
müssten zusätzliche Rauchmelder im Zwischendeckenbereich eingebaut werden. Zusätzlich würden an
diesen Stellen entsprechende Revisionsöffnungen benötigt.
Nach Abwägung der beiden Alternativen zusätzliche Rauchmelder einschl. jährliche Wartung und
Revisionsöffnungen oder Demontage der Bekleidungen haben Sie sich für die bauliche Variante
entschieden, da hierfür nur einmalig Kosten anfallen.
Der Nachtrag einschl. der eingereichten Kalkulationsgrundlagen wurde fachtechnisch und rechnerisch
geprüft. Die Massen entsprechen den zu erwartenden Massen.

Begründung der Änderung

Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.

Der erweiterte Auftrag resultiert aus einer vorgefundenen Situation im Zuge einer Bauteilöffnung; die zusätzlichen Arbeiten verändern nicht den Charakter der beauftragten Arbeiten und ermöglichen zudem einen reduzierten Aufwand der Brandmeldeanlage im Deckenzwischenraum.

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts
DE 811 245 527
Welfengarten 1
30167
Hannover
Deutschland
DE929
vergabe.gm@zuv.uni-hannover.de
+49 511762-0
+49 511762-3456

Angaben zum Auftraggeber

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und DigitalisierungVergabekammer Niedersachsen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
+49 4131152943
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und DigitalisierungVergabekammer Niedersachsen
04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45324000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Gebäude der Fakultät für Architektur & Landschaft in der Herrenhäuser Str. 8 wurde in den 1960-er Jahren als Werkkunstschule in massiver Bauweise (Stahlbeton-Skelettbau) errichtet; in den Jahren 2001/2002 fand ein umfangreicher Innenumbau statt. Das Gebäude besteht aus 5 Gebäudeteilen (A-E). Die Leibniz Universität Hannover plant im Rahmen einer gesonderten Maßnahme die Sanierung der Fassaden- und einiger Dachbereiche des Gebäudes. Um Synergien, z.B. bei der Räumung von Gebäudebereichen, zu nutzen und die Schnittstellen zwischen den beiden Maßnahmen direkt zu bearbeiten (z.B. Anschluss Brandschutzwände an Fensterfassade), wird parallel zur Brandschutzsanierung auch die Fassadensanierung ausgeführt. Im Zuge dieser Baumaßnahme werden Trockenbauarbeiten für Bauteil A ausgeschrieben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Trockenbauarbeiten (Bauteil A) gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis u.a. Vorbereitende und Abbrucharbeiten Wand, Vorbereitende und Abbrucharbeiten Decke, Trockenbauarbeiten Wand, Trockenbauarbeiten Decke, Stundenlohnarbeiten.

Umfang der Auftragsvergabe

126.793,62
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
10.04.2026
18.09.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Herrenhäuser Straße 8
30419
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt
Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

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Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.

Zusätzliche Informationen

Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

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Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
S.E Bau und ing. Büro, 30419 Hannover
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

S.E Bau und ing. Büro
DE237014691
Berggartenstr.9
30419
Hannover
Deutschland
DE929
sebau@gmail.com
01776270818
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

09.04.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

126.793,62
EUR

Angaben zum Angebot

2 - 562476

Angaben zur Rahmenvereinbarung