Ausschreibung des NLQ
Vorbereitung und Durchführung von Kursen zur Ausbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern zum Themenkomplex Psychische Gesundheit als Früherken-nungssystem an Schulen
Einleitung
Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung.
Ziel/e
Ersthelferinnen und Ersthelfer werden darin geschult, in Schulen angemessen mit Personen umzugehen, die psychische Auffälligkeiten zeigen. Dadurch sollen psychische Belastungen und Erkrankungen frühzei-tig erkannt und betroffene Personen möglichst früh an geeignete Unterstützungs- und Hilfesysteme vermittelt werden.
Zielgruppe und Teilnehmerzahl
Die Teilnehmenden der Kurse sind primär Lehrkräfte und Fachkräfte der Schulsozialarbeit; in einzelnen Kursen ist zudem eine Teilnahme von Fachkräften der Schulpsychologie möglich.
Die Teilnehmendenzahl pro Kurs soll zwischen 15 und 20 Personen liegen. Es sind mindestens 30 Kurse mit jeweils 14 Unterrichtsstunden durchzuführen.
Auftrag / Leistung
Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des Niedersächsi-schen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), Abteilung 3, Fachbereich 33, die Konzep-tion, Organisation, Vorbereitung und Durchführung von 30-35 vollständig digital durchgeführten Kursen zur Ausbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern für psychische Gesundheit im schulischen Kontext übernimmt. Jeder Kurs umfasst 14 Unterrichtsstunden.
Die Leistung umfasst die Durchführung einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung zur Ersten Hilfe für psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren. Ziel der Ausbildung ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, psychische Gesundheitsprobleme und psychische Krisen frühzei-tig zu erkennen, betroffene Jugendliche angemessen anzusprechen, unterstützend zu begleiten sowie deren Zugang zu professionellen Hilfsangeboten zu fördern.
Die Ausbildung richtet sich insbesondere an:
- Lehrkräfte,
- Fachkräfte der Schulsozialarbeit,
- schulische Führungskräfte,
- weitere pädagogische Fachkräfte im schulischen Umfeld.
Die Ausbildung ist durch qualifizierte und zertifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder durchzuführen.
Die eingesetzten Fachkräfte müssen über nachweisbare Qualifikationen und Erfahrungen in mindestens einem der folgenden Bereiche verfügen:
- Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie,
- Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten,
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten,
- Psychologinnen und Psychologen (Master oder Diplom) mit Schwerpunkt Klinische Psychologie,
- vergleichbare fachverwandte Berufsgruppen mit einschlägiger fachlicher Qualifikation.
Zusätzlich ist der Nachweis einer spezifischen Qualifizierung zur Durchführung von Schulungen zur Ersten Hilfe für psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen vorzulegen
Ferner wird vorausgesetzt:
- Erfahrung in der Erwachsenenbildung,
- Erfahrung in der Durchführung digitaler Lernformate,
- Erfahrung in der Durchführung größerer Schulungsprogramme.
Es soll Kursmaterial inkl. Handbuch mit Definition und verschiedenen Erste-Hilfe-Maßnahmen zu diversen psychischen Störungs- und Krankheitsbildern bereitgestellt werden, welches auch über die im Kurs be-handelten Inhalte hinausgeht. Es wird ein begleitendes Arbeitsheft zum Kursinhalt erwartet.
Während der gesamten Kursdauer gewährleistet der Anbieter:
- fachliche Unterstützung per E-Mail,
- technische Unterstützung per E-Mail,
- telefonische Unterstützung bei Bedarf.
Die Betreuung umfasst insbesondere die Unterstützung bei organisatorischen, fachlichen und techni-schen Fragen im Zusammenhang mit der Ausbildung.
Die Begleitung ist aufgrund der Sensibilität der behandelten Themen und des freiwilligen Selbststudiums notwendig.
Eine webbasierte Durchführung der Kurse inkl. Onlineplattform sowie eine webbasierte Kursprüfung und Zertifikatsausstellung für die Teilnehmenden wird erwartet. Alle Kurse sollen vollständig digital durchge-führt werden.
Das angebotene Ausbildungskonzept muss eine wissenschaftlich fundierte Qualifizierung zur Ersten Hilfe für psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren darstellen. Das Konzept muss in Inhalt, Methodik, Umfang und Qualifikationsniveau dem Programm "MHFA Ersthelfer Youth" oder einem nachweislich gleichwertigen Ausbildungskonzept entsprechen.
Der Anbieter führt während der Kursphase begleitende Gespräche mit den zuständigen Personen aus NLQ und Kultusministerium zum Ablauf. Ein Abschlussgespräch nach dem Kurs soll ebenfalls Teil der Leis-tung sein.
Leistungen/Tätigkeiten:
- Konzeption der Qualifizierungsmaßnahme
- Erstellung und Bereitstellung der Schulungsunterlagen
- Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen
- Fachliche Begleitung und Betreuung der Teilnehmenden
- Durchführung der Lernerfolgskontrolle
- Ausstellung der Teilnahmezertifikate
- Abstimmung mit NLQ und Niedersächsischem Kultusministerium
- Dokumentation und Qualitätssicherung
- Abschlussbericht und Abschlussgespräch
Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist:
Fachliche Voraussetzungen
- Nachweisliche Expertise im Bereich psychische Gesundheit
- Mehrjährige Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von Schulungen zu psychischer Ge-sundheit, Prävention oder Mental Health First Aid.
Die Leistung ist umsatzsteuerbefreit. Die Angebotspreise sind daher ohne Ausweis von Umsatzsteuer anzugeben.
Qualifikation der Ausbilderinnen und Ausbilder
- Einsatz zertifizierter Trainerinnen und Trainer mit einschlägiger Qualifikation in mindestens einer der folgenden Berufsgruppen:
o Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie,
o Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten,
o Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten,
o Psychologinnen und Psychologen (M.Sc./Diplom) mit Schwerpunkt Klinische Psychologie,
o vergleichbare fachverwandte Fachkräfte mit nachgewiesener einschlägiger Qualifikation.
o Nachweis von Lehr-, Fortbildungs- oder Schulungserfahrung im Erwachsenenbildungsbereich.
Methodisch-didaktische Kompetenz
- Erfahrung in der Entwicklung und Durchführung digitaler Lernformate.
Inhaltliche Voraussetzungen
- Vermittlung von Handlungskompetenzen zur Früherkennung psychischer Belastungen sowie zur
unterstützenden Gesprächsführung.
- Schulungsunterlagen
- Bereitstellung eines Handbuchs sowie eines begleitenden Arbeitsheftes für die Teilnehmenden.
- Inhalte müssen über die im Kurs vermittelten Grundlagen hinausgehende Informationen und Hil-festellungen enthalten.
Organisatorische Voraussetzungen
- Erfahrung in der Durchführung größerer Schulungsprogramme
- Nachweis der organisatorischen Fähigkeit zur Durchführung von mindestens 30 Kursen mit je-weils 14 Unterrichtsstunden.
- Benennung einer festen Ansprechperson für NLQ und Kultusministerium.
Teilnehmendenbetreuung
- Sicherstellung einer fachlichen und technischen Betreuung während der gesamten Kursphase per E-Mail und bei Bedarf telefonisch.
Datenschutz und Informationssicherheit
- Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Zuschlagskriterien
1. Wirtschaftlichkeit (50 %)
2. Qualifikation der eingesetzten Ausbilderinnen und Ausbilder (35 %)
3. Fachliche Expertise zu den Themen Depression, Suizidalität, Angststörung, Psychose, Sub-stanzmissbrauch und Substanzabhängigkeit (10 %)
4. Konzeptionelle Umsetzung (5 %)
Angebot
Mit dem Angebot sind mindestens folgende Unterlagen einzureichen:
- Umsetzungskonzept
- Preisblatt
- Nachweise der Trainerqualifikationen
- Referenzen vergleichbarer Projekte
Aus dem Preisblatt müssen die Kosten der einzelnen Leistungen transparent hervorgehen. Hierzu sind insbesondere folgende Positionen gesondert auszuweisen:
- Stundensatz für Konzeption und Vorbereitung
- Vergütung für die Durchführung der Kurse
- Vergütung für fachliche und technische Teilnehmendenbetreuung
- Vergütung für Abstimmungs- und Besprechungstermine (online und in Präsenz gesondert aus-weisen)
- Vergütung für Prüfungs- und Zertifizierungsleistungen
- Sonstige Kostenbestandteile einschließlich einer kurzen Erläuterung
Nachweise gemäß den unter "Voraussetzungen" genannten Eignungsanforderungen
? Lebensläufe und Qualifikationsnachweise der vorgesehenen Ausbilderinnen und Ausbilder
? Referenzen vergleichbarer Projekte der letzten drei Jahre
? Organisations- und Betreuungskonzept
? Nachweise zur wissenschaftlichen Fundierung bzw. Gleichwertigkeit zum Programm "MHFA Ersthel-fer Youth
Leistungszeitraum
Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung (voraussichtlich November 2026) beginnen und bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein.
Technische Voraussetzungen
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS) zu erbringen. Eine Einbindung des E-Learning Centers auf Moodle-Basis des NLQs ist möglich. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig.
Reisekosten
Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen.
Niedersächsisches Lerncenter (NLC)
Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden.
AGB der Bieterinnen und Bieter
Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren.
Datenschutz / Informationssicherheit
Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter.
Nutzungsrechte
Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten.
Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers.
Beauftragung Dritter
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt.
Frist für Fragen der Bietenden
Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen.
Sonstiges
Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden.
Hildesheim, 03.11.2026