Qualifizierungsmaßnahme für Schulleitungen zum Thema Bildung für nachhaltige Entwi...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
Keßlerstraße 52
31134
Hildesheim
Deutschland
+49 51211695-0
+49 51211695-299
poststelle@nlq.niedersachsen.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YR7RS3E

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YR7RS3E/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

02400/2026-07
Stand: 13.05.2025 (RVS) 1
Ausschreibung des NLQ
Qualifizierungsmaßnahme für Schulleitungen zum Thema Bildung für nachhaltige
Entwicklung (BNE) - Durchführung von Workshops sowie Übernahme von
Coachings.
Einleitung
Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine
öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u. a. Bildungseinrichtungen bei der
Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät
Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auftraggebers
ist dabei die Lehrkräfte- und Leitungskräftequalifizierung.
Das NLQ führt eine Qualifizierungsmaßnahme für Schulleitungen zum Thema Bildung für nachhaltige
Entwicklung (BNE) durch. Die bereits etablierte Fortbildungsreihe wird auf Grundlage der Erfahrungen aus
dem bisherigen Durchgang inhaltlich weiterentwickelt und in überarbeiteter Form erneut durchgeführt.
Ziel/e
Ziel der Maßnahme ist es, Schulleitungen bei der Initiierung und Gestaltung eines nachhaltigen
Schulentwicklungsprozesses im Sinne eines Whole-School-Approach zu unterstützen.
Die Qualifizierungsmaßnahme ist über einen Zeitraum von etwa einem Jahr angelegt und verbindet fachliche
Impulse mit praxisorientierten Elementen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Übertragung der Inhalte
auf die eigene schulische Situation und der Entwicklung konkreter Handlungsperspektiven für die jeweilige
Schule. Eine Standortbestimmung zu Beginn der Maßnahme bildet dabei eine Grundlage für den individuellen
Entwicklungsprozess.
Durch fachliche Inputs, Good-Practice-Beispiele und den Austausch mit anderen Schulen werden die
Teilnehmenden dabei unterstützt, einen auf die eigene Schule bezogenen Entwicklungsprozess zu initiieren
und im Verlauf der Maßnahme weiterzuentwickeln.
Ein zentraler Aspekt der Qualifizierung ist die Rolle der Schulleitung im BNE-bezogenen
Schulentwicklungsprozess. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie Schulleitungen
Veränderungsprozesse initiieren und steuern, geeignete Rahmenbedingungen schaffen und unterschiedliche
Akteurinnen und Akteure für den Entwicklungsprozess gewinnen können. Auch der Umgang mit möglichen
Widerständen sowie die Identifikation und Einbindung unterstützender Personen und Strukturen sind
wesentliche Bestandteile eines nachhaltigen Schulentwicklungsprozesses.
Im Rahmen der Fortbildungsreihe werden die Teilnehmenden befähigt, diese Herausforderungen
aufzugreifen und konkrete Entwicklungsprozesse an ihrer Schule anzustoßen und weiterzuführen.
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Durch eine regionale Durchführung der Veranstaltung wird zudem die Vernetzung der Teilnehmenden
gefördert. Die Teilnehmenden arbeiten in Lerntandems zusammen, die sich während der Maßnahme
gegenseitig bei ihren Entwicklungsprozessen unterstützen. Der Blick von außen auf die eigene schulische
Situation ermöglicht dabei Mikrocoachings und Fallberatungen, durch die konkrete Herausforderungen
gemeinsam reflektiert und bearbeitet werden können.
Die Fortbildungsreihe wird durch einen etablierten Moodle-Kurs digital begleitet. Der Kurs stellt den
Teilnehmenden Selbstlernangebote und weiterführende Materialien zum Thema BNE sowie Unterlagen und
Informationen zur Fortbildungsreihe zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt die digitale Lernumgebung
den kontinuierlichen Austausch und die Vernetzung der Teilnehmenden während des gesamten
Qualifizierungsprozesses.
Über kommunikative und niedrigschwellige digitale Angebote können die Teilnehmenden den Austausch
zwischen den Präsenzphasen selbstgesteuert fortführen, Erfahrungen teilen und sich gegenseitig bei der
Umsetzung ihrer schulischen Entwicklungsprozesse unterstützen.
Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, Schulleitungen und weitere schulische Verantwortliche dabei zu
unterstützen, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) als Bestandteil von Schulentwicklung systematisch
in der eigenen Schule zu verankern und entsprechende Entwicklungsprozesse nachhaltig zu gestalten.
Die Qualifizierungsmaßnahme orientiert sich dabei am Ansatz des Whole-School-Approach. BNE soll nicht
auf einzelne Unterrichtsangebote oder Projekte begrenzt bleiben, sondern als Querschnittsaufgabe in
unterschiedlichen Bereichen des schulischen Handelns betrachtet und weiterentwickelt werden.
Im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme sollen die Teilnehmenden insbesondere dazu befähigt werden,
- den aktuellen Stand der BNE-Entwicklung an der eigenen Schule zu analysieren und daraus konkrete
Entwicklungsbedarfe und -ziele abzuleiten,
- auf dieser Grundlage konkrete Maßnahmen und Handlungsschritte für die Weiterentwicklung von
BNE an der eigenen Schule zu entwickeln und umzusetzen,
- die eigene Rolle als Schulleitung bzw. BNE-Verantwortliche im schulischen Entwicklungsprozess zu
reflektieren und Entwicklungsprozesse zielgerichtet zu initiieren, zu steuern und zu begleiten,
- geeignete Akteurinnen und Akteure innerhalb der Schule einzubinden, Verantwortlichkeiten zu
klären und Unterstützungsstrukturen für den Entwicklungsprozess aufzubauen,
- mit möglichen Widerständen und Herausforderungen in schulischen Veränderungsprozessen
konstruktiv umzugehen,
- fachliche Impulse und Good-Practice-Beispiele auf die eigene schulische Situation zu übertragen,
- die Entwicklung der eigenen Schule kontinuierlich zu reflektieren und die eingeleiteten Maßnahmen
auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen weiterzuentwickeln,
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- durch Hospitationen, Coaching, kollegiale Fallberatung und den Austausch mit anderen Schulen
unterschiedliche Perspektiven auf die eigene Entwicklungsarbeit zu gewinnen,
- BNE-bezogene Schulentwicklungsprozesse gemeinsam im Schulteam zu gestalten und dabei
insbesondere die Zusammenarbeit von Schulleitung und BNE-Ansprechpersonen zu stärken.
Ein weiteres Ziel der Qualifizierungsmaßnahme besteht darin, die Vernetzung der teilnehmenden Schulen
und der beteiligten Personen zu fördern. Der Austausch soll nicht auf einzelne Präsenzveranstaltungen
begrenzt bleiben, sondern über die gesamte Laufzeit der Maßnahme hinweg ermöglicht werden. Hierzu
dienen insbesondere die regionalen Gruppen, Lerntandems, digitalen Austauschmöglichkeiten sowie die
vorgesehenen Hospitations- und Coachingangebote. Das Konzept sieht zudem eine kollegiale Fallberatung
und ein Alumni-Netzwerk vor.
Die Qualifizierungsmaßnahme soll darüber hinaus den Transfer zwischen fachlichem Input und schulischer
Praxis stärken. Hierzu werden unterschiedliche Formate miteinander verbunden: ein jährlicher BNE-Fachtag,
regionale Workshopreihen, digitale Sprechstunden und Check-ins, thematische Vorträge, Hospitationen,
Coaching, kollegiale Fallberatung und digitale Begleitangebote.
Die digitale Begleitung über den etablierten Moodle-Kurs unterstützt diesen Prozess, indem sie zusätzliche
Materialien bereitstellt, digitale Besprechungsräume ermöglicht, die Vorstellung eigener BNE-Projekte
unterstützt und Möglichkeiten zur Vernetzung der Teilnehmenden bietet.
Zielgruppe und Teilnehmerzahl
Die Veranstaltung richtet sich an Schulleitungen und BNE-Ansprechpersonen aller Schulformen. Pro Jahr
sollen zwei parallele Reihen der Qualifizierung durchgeführt werden mit jeweils 20-30 Teilnehmenden. Der
BNE-Fachtag richtet sich ebenfalls an diese Zielgruppe und ist für bis zu 150 Teilnehmende ausgerichtet.
Auftrag / Leistung
Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4,
Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt.
Leistungen/Tätigkeiten
1. Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung des jährlichen BNE-Fachtags
- Mitwirkung beim Fachtag BNE nach vorheriger Abstimmung mit dem NLQ.
- Vorstellung der Qualifizierungsreihe und ihrer Zielsetzung im Rahmen des Fachtags.
Der BNE-Netzwerktag findet einmal jährlich statt und richtet sich grundsätzlich an interessierte Personen aus
niedersächsischen Schulen. Die Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem NLQ und weiteren
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beteiligten Partnern. Für das Jahr 2027 ist die Durchführung derzeit für den 04.03.2027 in Hannover
vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt in Abstimmung mit dem NLQ.
2. Vorbereitung und Durchführung von Online-Sprechstunden
- Inhaltliche Vorbereitung und Durchführung von zwei Online-Sprechstunden im Anschluss an den
BNE-Fachtag.
- Die Sprechstunden dienen dazu, interessierten Schulen die Möglichkeit zu geben, offene Fragen zur
Qualifizierungsreihe, insbesondere zu deren Zielsetzung, Ablauf und Arbeitsaufwand, zu klären.
- Die Sprechstunden umfassen jeweils ca. 45 Minuten.
Die Termine werden durch das NLQ in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festgelegt und über das
Niedersächsische LernCenter veröffentlicht.
3. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Auftaktworkshops
- Vorbereitung und Durchführung von zwei eintägigen Auftaktworkshops in Präsenz für die beiden
vorgesehenen regionalen Gruppen. Ein Workshop für Grundschulen und einer für weiterführende
Schulen
- Die Auftaktworkshops sind für die Teilnahme von Schulteams vorgesehen. Ein Schulteam besteht
grundsätzlich aus einer Schulleitung bzw. einer Person aus der Schulleitung und einer BNEAnsprechperson.
- Inhaltliche Abstimmung und Weiterentwicklung der Workshopkonzeption mit dem NLQ.
- Moderation und inhaltliche Gestaltung der Veranstaltungen.
- Vertiefende Auseinandersetzung mit BNE als Schulentwicklungsaufgabe und dem Whole-School-
Approach.
- Einstieg in mögliche Handlungsfelder und Handlungsoptionen, sowie Ziele des Whole-School-
Approaches
- Unterstützung der Teilnehmenden bei der Analyse des aktuellen Standes der BNE-Entwicklung
(Wesentlichkeitsanalyse) an der eigenen Schule.
- Begleitung der Teilnehmenden bei der Identifikation relevanter Handlungsfelder und
Entwicklungsbedarfe.
- Unterstützung der Schulteams bei der Entwicklung erster konkreter Entwicklungsziele und
Maßnahmen für die eigene Schule.
- Herstellung von Bezügen zu relevanten fachlichen Grundlagen und, soweit für die jeweilige
Zielsetzung geeignet, zu den Sustainable Development Goals (SDGs).
- Unterstützung der Teilnehmenden bei der Erarbeitung von Maßnahmen und Entwicklungszielen,
basierend auf der eigenen Wesentlichkeitsanalyse
- Einführung in die für die weitere Arbeit vorgesehenen Instrumente und Arbeitsweisen.
- Bereitstellung eines geeigneten Moderations- und Arbeitsmaterials für die Durchführung der
Workshops.
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- Dem NLQ wird im Vorfeld der einzelnen Module für das jeweilige Modul ein Arbeitsplan im NLQDesign
in digitaler Form zur Verfügung gestellt, der an die Teilnehmerinnen und Teilnehmern etwa
vier Wochen vor dem jeweiligen Modul vom NLQ zugesandt wird.
- Die Evaluation erfolgt zentral durch das NLQ, die Referentin bzw. der Referent weisen in den
einzelnen Modulen auf das Verfahren hin.
Für 2027 sind zwei Auftaktworkshops vorgesehen. Die Durchführung ist derzeit für den 07.09.2027
(Grundschulgruppe) und den 08.09.2027 (Gruppe der weiterführenden Schulen) vorgesehen. Die konkrete
Termin- und Ortsabstimmung erfolgt mit dem Produktverantwortlichen des NLQ. Die Veranstaltungsorte
werden durch das NLQ innerhalb Niedersachsens festgelegt; Vorschläge des Auftragnehmers sind möglich.
4. Technisches Onboarding und Einführung in die digitalen Arbeitsumgebungen
- Unterstützung der Teilnehmenden bei der Nutzung der digitalen Angebote.
Die technischen Onboardings finden jeweils im Anschluss an den Auftaktworkshop statt. Die konkrete
Terminierung erfolgt in Abstimmung mit dem NLQ.
5. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Online-Check-ins
- Durchführung von drei digitalen Check-ins je Gruppe über die Laufzeit der Qualifizierungsreihe.
- Die Check-ins dienen der kontinuierlichen Begleitung des Entwicklungsprozesses der teilnehmenden
Schulen.
- Aufgreifen der aktuellen Entwicklungen und Erfahrungen der Teilnehmenden.
- Reflexion des bisherigen Entwicklungsprozesses und Unterstützung bei der weiteren Planung.
- Identifikation von Unterstützungsbedarfen und offenen Fragen.
- Orientierung der Teilnehmenden hinsichtlich der nächsten Entwicklungsschritte.
- Die Check-ins finden jeweils mit der vollständigen Gruppe statt und umfassen ca. eine Stunde.
Die Termine werden gemeinsam mit dem NLQ festgelegt und in die Veranstaltungsplanung aufgenommen.
Für die beiden Gruppen sind derzeit insgesamt sechs Check-ins vorgesehen.
6. Vorbereitung und Durchführung eines Online-Peer-Workshops / kollegialer Fallberatung
- Vorbereitung und Durchführung eines digitalen Peer-Workshops je Gruppe.
- Vermittlung und Anwendung geeigneter Methoden der kollegialen Fallberatung bzw. des Peer-
Learnings.
- Unterstützung der Teilnehmenden bei der Reflexion konkreter Herausforderungen aus ihren
schulischen Entwicklungsprozessen.
- Moderation des Austauschs und Unterstützung der Teilnehmenden bei der Entwicklung eigener
Lösungs- und Handlungsperspektiven.
- Anregung zur eigenständigen Fortführung der kollegialen Fallberatung über die Veranstaltung
hinaus.
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Der Peer-Workshop umfasst voraussichtlich vier Stunden und wird digital durchgeführt. Die konkrete
Ausgestaltung erfolgt in Abstimmung mit dem NLQ. Das Konzept sieht die kollegiale Fallberatung als
eigenständigen Bestandteil der Qualifizierungsmaßnahme vor.
7. Individuelle Online-Lernbegleitung / Coaching
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung individueller Online-Coachings für die
Teilnehmenden.
- Unterstützung der Teilnehmenden bei der Umsetzung eigener BNE-bezogener
Schulentwicklungsprojekte.
- Reflexion konkreter Herausforderungen und Entwicklung möglicher Handlungsschritte.
- Die Coachings sollen einen individuellen Blick auf die jeweilige schulische Situation ermöglichen und
die Umsetzung der im Rahmen der Qualifizierungsreihe entwickelten Maßnahmen unterstützen.
- Jeder teilnehmende Schulteam soll grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, mindestens ein
individuelles Coaching in Anspruch zu nehmen.
Die individuellen Coachings umfassen jeweils ca. 90 Minuten.
8. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Abschluss- bzw. Weiterentwicklungsworkshops
- Durchführung von zwei eintägigen Weiterentwicklungsworkshops in Präsenz, jeweils als Abschluss
der beiden regionalen Gruppen.
- Vorbereitung und Durchführung einer erneuten Wesentlichkeitsanalyse mit den Teilnehmenden,
aufbauend auf den Ergebnissen der Auftaktmodule, sowie den Entwicklungen in der Zwischenzeit.
- Reflexion der seit dem Auftaktworkshop erfolgten Entwicklungsprozesse an den teilnehmenden
Schulen.
- Unterstützung der Teilnehmenden bei der erneuten Erarbeitung von Maßnahmen und
Entwicklungszielen, basierend auf der eigenen Wesentlichkeitsanalyse
- Gemeinsame Betrachtung der erreichten Entwicklungsziele und der bisherigen Umsetzungsschritte.
- Reflexion von Erfolgen, Herausforderungen und offenen Entwicklungsbedarfen.
- Unterstützung der Schulteams bei der Weiterentwicklung ihrer Maßnahmen und der Festlegung
weiterer Entwicklungsschritte.
- Förderung des Austauschs zwischen den teilnehmenden Schulen und der Nutzung der Gruppe als
kollegiale Unterstützungsstruktur.
- Inhaltliche Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung der Veranstaltungen in Abstimmung mit
dem NLQ.
- Dem NLQ wird im Vorfeld der einzelnen Module für das jeweilige Modul ein Arbeitsplan im NLQDesign
in digitaler Form zur Verfügung gestellt, der an die Teilnehmerinnen und Teilnehmern etwa
vier Wochen vor dem jeweiligen Modul vom NLQ zugesandt wird.
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- Die Evaluation erfolgt zentral durch das NLQ, die Referentin bzw. der Referent weisen in den
einzelnen Modulen auf das Verfahren hin.
Die beiden Weiterentwicklungsworkshops sind derzeit für den 30.05.2028 und 31.05.2028 vorgesehen. Die
konkrete Termin- und Ortsabstimmung erfolgt mit dem Produktverantwortlichen des NLQ.
9. Programmmanagement und organisatorische Unterstützung
- Laufende Kommunikation mit den Teilnehmenden während der Programmphase.
- Unterstützung bei der Abstimmung mit Referierenden und weiteren beteiligten Personen.
Die konkrete Ausgestaltung und der Umfang der jeweiligen Unterstützungsleistungen werden im Rahmen
der Programmplanung mit dem NLQ abgestimmt.
Der Umfang dieser Leistungen erfolgt nach Abstimmung mit dem Produktverantwortlichen des NLQ.
Zuschlagskriterien
1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) - 50 %
2. Fachliche Kenntnisse im Bereich BNE - 10 %
Nachweis und Darstellung fundierter Kenntnisse im Themenfeld Bildung für nachhaltige
Entwicklung (BNE), insbesondere hinsichtlich des Whole-School-Approach sowie der Sustainable
Development Goals (SDGs).
3. Instrumente und Methoden zur Standortbestimmung - 10 %
Darstellung geeigneter Instrumente und Methoden, mit denen die Teilnehmenden den Stand der
BNE-Entwicklung an der eigenen Schule analysieren und daraus Entwicklungsbedarfe ableiten
können. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, wie die Instrumente im Rahmen der
Qualifizierungsmaßnahme eingesetzt und ausgewertet werden.
4. Kollegiale Fallberatung - 10 %
Nachweis fundierter Kenntnisse der Methode der kollegialen Fallberatung sowie Darstellung der
vorgesehenen Vorgehensweise bei der Einführung und Anleitung der Methode innerhalb der
Qualifizierungsmaßnahme.
5. Erfahrung mit der Zielgruppe - 10 %
Nachweis von Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe Schulleitungen und/oder schulischen
Leitungsteams durch geeignete Referenzprojekte. Die Referenzen sollen insbesondere erkennen
lassen, dass vergleichbare Fortbildungs-, Beratungs- oder Entwicklungsprozesse mit der Zielgruppe
durchgeführt wurden.
6. Methodisch-didaktische Gestaltung unterschiedlicher Veranstaltungsformate - 10 %
Darstellung der methodisch-didaktischen Vorgehensweise für die Durchführung der
Qualifizierungsmaßnahme in Präsenz- und Onlineformaten. Dabei soll insbesondere auf die
Gestaltung interaktiver Lernprozesse, die Praxisorientierung sowie den Transfer der Inhalte in die
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schulische Praxis eingegangen werden. Die Darstellung kann durch geeignete Referenzprojekte
und/oder anhand eines konkreten Umsetzungskonzepts erfolgen.
Angebot
Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu
entnehmen sind. Zudem sollen die jeweils veranschlagten Stundensätze und voraussichtliche
Stundenkontingente benannt werden.
Leistungszeitraum
Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und mit kompletter Leistungserbringung
abgeschlossen sein.
Technische Voraussetzungen
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der
Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS) oder Webex des Auftraggebers zu
erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer
und den Verantwortlichen im NLQ.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch
Rechnungsstellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen
oder Meilensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56
LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig.
Reisekosten
Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung
erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung
(NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt
eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen.
Niedersächsisches Lerncenter (NLC)
Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen
Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden.
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AGB der Bieterinnen und Bieter
Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum
Ausschluss vom Verfahren.
Datenschutz / Informationssicherheit
Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer
übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet
werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen
Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des
Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur
Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die
personenbezogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der
Auftragsabwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen
datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle
sicherheitsrelevante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim
Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach
Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter.
Nutzungsrechte
Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftraggeber
das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte
Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen entsprechende Rechte
einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftraggeber
gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Arbeitsergebnis frei von Rechten
Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die
Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei,
die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen
und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsanspruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten
der Rechtsverteidigung.
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Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzelheiten
der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den
vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auftraggeber
vorbehalten.
Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers.
Beauftragung Dritter
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des
Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbringenden
Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin
vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwortlich. Sie bzw.
er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften
durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der
Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässigkeit und
Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten
zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Gebot der
vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer nach
Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen
eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Vertragspflichten bleiben
hiervon unberührt.
Frist für Fragen der Bietenden
Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor
Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen.
Sonstiges
Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen,
erteilt werden.
Eine Vereinbarung soll für zwei Fortbildungsdurchgänge geschlossen werden (2026/2027 und 2027/2028).
Eine Verlängerung um ein zwei weitere Jahre bzw. für zwei weitere Durchgang (2028/2029 und 2029/2030)
ist bei ausreichend zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, erfolgter Evaluation und Bedarf auf der
Grundlage der Vereinbarung möglich. Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit vom Auftraggeber getroffen.
Hildesheim, 22.09.2026

Haupterfüllungsort

Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
Keßlerstraße 52
31134
Hildesheim

siehe Leistungsbeschreibung

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

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Stand: 13.05.2025 (RVS) 1
Ausschreibung des NLQ
Qualifizierungsmaßnahme für Schulleitungen zum Thema Bildung für nachhaltige
Entwicklung (BNE) - Durchführung von Workshops sowie Übernahme von
Coachings.
Einleitung
Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine
öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u. a. Bildungseinrichtungen bei der
Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät
Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auftraggebers
ist dabei die Lehrkräfte- und Leitungskräftequalifizierung.
Das NLQ führt eine Qualifizierungsmaßnahme für Schulleitungen zum Thema Bildung für nachhaltige
Entwicklung (BNE) durch. Die bereits etablierte Fortbildungsreihe wird auf Grundlage der Erfahrungen aus
dem bisherigen Durchgang inhaltlich weiterentwickelt und in überarbeiteter Form erneut durchgeführt.
Ziel/e
Ziel der Maßnahme ist es, Schulleitungen bei der Initiierung und Gestaltung eines nachhaltigen
Schulentwicklungsprozesses im Sinne eines Whole-School-Approach zu unterstützen.
Die Qualifizierungsmaßnahme ist über einen Zeitraum von etwa einem Jahr angelegt und verbindet fachliche
Impulse mit praxisorientierten Elementen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Übertragung der Inhalte
auf die eigene schulische Situation und der Entwicklung konkreter Handlungsperspektiven für die jeweilige
Schule. Eine Standortbestimmung zu Beginn der Maßnahme bildet dabei eine Grundlage für den individuellen
Entwicklungsprozess.
Durch fachliche Inputs, Good-Practice-Beispiele und den Austausch mit anderen Schulen werden die
Teilnehmenden dabei unterstützt, einen auf die eigene Schule bezogenen Entwicklungsprozess zu initiieren
und im Verlauf der Maßnahme weiterzuentwickeln.
Ein zentraler Aspekt der Qualifizierung ist die Rolle der Schulleitung im BNE-bezogenen
Schulentwicklungsprozess. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie Schulleitungen
Veränderungsprozesse initiieren und steuern, geeignete Rahmenbedingungen schaffen und unterschiedliche
Akteurinnen und Akteure für den Entwicklungsprozess gewinnen können. Auch der Umgang mit möglichen
Widerständen sowie die Identifikation und Einbindung unterstützender Personen und Strukturen sind
wesentliche Bestandteile eines nachhaltigen Schulentwicklungsprozesses.
Im Rahmen der Fortbildungsreihe werden die Teilnehmenden befähigt, diese Herausforderungen
aufzugreifen und konkrete Entwicklungsprozesse an ihrer Schule anzustoßen und weiterzuführen.
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Stand: 13.05.2025 (RVS) 2
Durch eine regionale Durchführung der Veranstaltung wird zudem die Vernetzung der Teilnehmenden
gefördert. Die Teilnehmenden arbeiten in Lerntandems zusammen, die sich während der Maßnahme
gegenseitig bei ihren Entwicklungsprozessen unterstützen. Der Blick von außen auf die eigene schulische
Situation ermöglicht dabei Mikrocoachings und Fallberatungen, durch die konkrete Herausforderungen
gemeinsam reflektiert und bearbeitet werden können.
Die Fortbildungsreihe wird durch einen etablierten Moodle-Kurs digital begleitet. Der Kurs stellt den
Teilnehmenden Selbstlernangebote und weiterführende Materialien zum Thema BNE sowie Unterlagen und
Informationen zur Fortbildungsreihe zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt die digitale Lernumgebung
den kontinuierlichen Austausch und die Vernetzung der Teilnehmenden während des gesamten
Qualifizierungsprozesses.
Über kommunikative und niedrigschwellige digitale Angebote können die Teilnehmenden den Austausch
zwischen den Präsenzphasen selbstgesteuert fortführen, Erfahrungen teilen und sich gegenseitig bei der
Umsetzung ihrer schulischen Entwicklungsprozesse unterstützen.
Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, Schulleitungen und weitere schulische Verantwortliche dabei zu
unterstützen, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) als Bestandteil von Schulentwicklung systematisch
in der eigenen Schule zu verankern und entsprechende Entwicklungsprozesse nachhaltig zu gestalten.
Die Qualifizierungsmaßnahme orientiert sich dabei am Ansatz des Whole-School-Approach. BNE soll nicht
auf einzelne Unterrichtsangebote oder Projekte begrenzt bleiben, sondern als Querschnittsaufgabe in
unterschiedlichen Bereichen des schulischen Handelns betrachtet und weiterentwickelt werden.
Im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme sollen die Teilnehmenden insbesondere dazu befähigt werden,
- den aktuellen Stand der BNE-Entwicklung an der eigenen Schule zu analysieren und daraus konkrete
Entwicklungsbedarfe und -ziele abzuleiten,
- auf dieser Grundlage konkrete Maßnahmen und Handlungsschritte für die Weiterentwicklung von
BNE an der eigenen Schule zu entwickeln und umzusetzen,
- die eigene Rolle als Schulleitung bzw. BNE-Verantwortliche im schulischen Entwicklungsprozess zu
reflektieren und Entwicklungsprozesse zielgerichtet zu initiieren, zu steuern und zu begleiten,
- geeignete Akteurinnen und Akteure innerhalb der Schule einzubinden, Verantwortlichkeiten zu
klären und Unterstützungsstrukturen für den Entwicklungsprozess aufzubauen,
- mit möglichen Widerständen und Herausforderungen in schulischen Veränderungsprozessen
konstruktiv umzugehen,
- fachliche Impulse und Good-Practice-Beispiele auf die eigene schulische Situation zu übertragen,
- die Entwicklung der eigenen Schule kontinuierlich zu reflektieren und die eingeleiteten Maßnahmen
auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen weiterzuentwickeln,
02400/2026-07
Stand: 13.05.2025 (RVS) 3
- durch Hospitationen, Coaching, kollegiale Fallberatung und den Austausch mit anderen Schulen
unterschiedliche Perspektiven auf die eigene Entwicklungsarbeit zu gewinnen,
- BNE-bezogene Schulentwicklungsprozesse gemeinsam im Schulteam zu gestalten und dabei
insbesondere die Zusammenarbeit von Schulleitung und BNE-Ansprechpersonen zu stärken.
Ein weiteres Ziel der Qualifizierungsmaßnahme besteht darin, die Vernetzung der teilnehmenden Schulen
und der beteiligten Personen zu fördern. Der Austausch soll nicht auf einzelne Präsenzveranstaltungen
begrenzt bleiben, sondern über die gesamte Laufzeit der Maßnahme hinweg ermöglicht werden. Hierzu
dienen insbesondere die regionalen Gruppen, Lerntandems, digitalen Austauschmöglichkeiten sowie die
vorgesehenen Hospitations- und Coachingangebote. Das Konzept sieht zudem eine kollegiale Fallberatung
und ein Alumni-Netzwerk vor.
Die Qualifizierungsmaßnahme soll darüber hinaus den Transfer zwischen fachlichem Input und schulischer
Praxis stärken. Hierzu werden unterschiedliche Formate miteinander verbunden: ein jährlicher BNE-Fachtag,
regionale Workshopreihen, digitale Sprechstunden und Check-ins, thematische Vorträge, Hospitationen,
Coaching, kollegiale Fallberatung und digitale Begleitangebote.
Die digitale Begleitung über den etablierten Moodle-Kurs unterstützt diesen Prozess, indem sie zusätzliche
Materialien bereitstellt, digitale Besprechungsräume ermöglicht, die Vorstellung eigener BNE-Projekte
unterstützt und Möglichkeiten zur Vernetzung der Teilnehmenden bietet.
Zielgruppe und Teilnehmerzahl
Die Veranstaltung richtet sich an Schulleitungen und BNE-Ansprechpersonen aller Schulformen. Pro Jahr
sollen zwei parallele Reihen der Qualifizierung durchgeführt werden mit jeweils 20-30 Teilnehmenden. Der
BNE-Fachtag richtet sich ebenfalls an diese Zielgruppe und ist für bis zu 150 Teilnehmende ausgerichtet.
Auftrag / Leistung
Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4,
Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt.
Leistungen/Tätigkeiten
1. Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung des jährlichen BNE-Fachtags
- Mitwirkung beim Fachtag BNE nach vorheriger Abstimmung mit dem NLQ.
- Vorstellung der Qualifizierungsreihe und ihrer Zielsetzung im Rahmen des Fachtags.
Der BNE-Netzwerktag findet einmal jährlich statt und richtet sich grundsätzlich an interessierte Personen aus
niedersächsischen Schulen. Die Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem NLQ und weiteren
02400/2026-07
Stand: 13.05.2025 (RVS) 4
beteiligten Partnern. Für das Jahr 2027 ist die Durchführung derzeit für den 04.03.2027 in Hannover
vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt in Abstimmung mit dem NLQ.
2. Vorbereitung und Durchführung von Online-Sprechstunden
- Inhaltliche Vorbereitung und Durchführung von zwei Online-Sprechstunden im Anschluss an den
BNE-Fachtag.
- Die Sprechstunden dienen dazu, interessierten Schulen die Möglichkeit zu geben, offene Fragen zur
Qualifizierungsreihe, insbesondere zu deren Zielsetzung, Ablauf und Arbeitsaufwand, zu klären.
- Die Sprechstunden umfassen jeweils ca. 45 Minuten.
Die Termine werden durch das NLQ in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festgelegt und über das
Niedersächsische LernCenter veröffentlicht.
3. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Auftaktworkshops
- Vorbereitung und Durchführung von zwei eintägigen Auftaktworkshops in Präsenz für die beiden
vorgesehenen regionalen Gruppen. Ein Workshop für Grundschulen und einer für weiterführende
Schulen
- Die Auftaktworkshops sind für die Teilnahme von Schulteams vorgesehen. Ein Schulteam besteht
grundsätzlich aus einer Schulleitung bzw. einer Person aus der Schulleitung und einer BNEAnsprechperson.
- Inhaltliche Abstimmung und Weiterentwicklung der Workshopkonzeption mit dem NLQ.
- Moderation und inhaltliche Gestaltung der Veranstaltungen.
- Vertiefende Auseinandersetzung mit BNE als Schulentwicklungsaufgabe und dem Whole-School-
Approach.
- Einstieg in mögliche Handlungsfelder und Handlungsoptionen, sowie Ziele des Whole-School-
Approaches
- Unterstützung der Teilnehmenden bei der Analyse des aktuellen Standes der BNE-Entwicklung
(Wesentlichkeitsanalyse) an der eigenen Schule.
- Begleitung der Teilnehmenden bei der Identifikation relevanter Handlungsfelder und
Entwicklungsbedarfe.
- Unterstützung der Schulteams bei der Entwicklung erster konkreter Entwicklungsziele und
Maßnahmen für die eigene Schule.
- Herstellung von Bezügen zu relevanten fachlichen Grundlagen und, soweit für die jeweilige
Zielsetzung geeignet, zu den Sustainable Development Goals (SDGs).
- Unterstützung der Teilnehmenden bei der Erarbeitung von Maßnahmen und Entwicklungszielen,
basierend auf der eigenen Wesentlichkeitsanalyse
- Einführung in die für die weitere Arbeit vorgesehenen Instrumente und Arbeitsweisen.
- Bereitstellung eines geeigneten Moderations- und Arbeitsmaterials für die Durchführung der
Workshops.
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- Dem NLQ wird im Vorfeld der einzelnen Module für das jeweilige Modul ein Arbeitsplan im NLQDesign
in digitaler Form zur Verfügung gestellt, der an die Teilnehmerinnen und Teilnehmern etwa
vier Wochen vor dem jeweiligen Modul vom NLQ zugesandt wird.
- Die Evaluation erfolgt zentral durch das NLQ, die Referentin bzw. der Referent weisen in den
einzelnen Modulen auf das Verfahren hin.
Für 2027 sind zwei Auftaktworkshops vorgesehen. Die Durchführung ist derzeit für den 07.09.2027
(Grundschulgruppe) und den 08.09.2027 (Gruppe der weiterführenden Schulen) vorgesehen. Die konkrete
Termin- und Ortsabstimmung erfolgt mit dem Produktverantwortlichen des NLQ. Die Veranstaltungsorte
werden durch das NLQ innerhalb Niedersachsens festgelegt; Vorschläge des Auftragnehmers sind möglich.
4. Technisches Onboarding und Einführung in die digitalen Arbeitsumgebungen
- Unterstützung der Teilnehmenden bei der Nutzung der digitalen Angebote.
Die technischen Onboardings finden jeweils im Anschluss an den Auftaktworkshop statt. Die konkrete
Terminierung erfolgt in Abstimmung mit dem NLQ.
5. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Online-Check-ins
- Durchführung von drei digitalen Check-ins je Gruppe über die Laufzeit der Qualifizierungsreihe.
- Die Check-ins dienen der kontinuierlichen Begleitung des Entwicklungsprozesses der teilnehmenden
Schulen.
- Aufgreifen der aktuellen Entwicklungen und Erfahrungen der Teilnehmenden.
- Reflexion des bisherigen Entwicklungsprozesses und Unterstützung bei der weiteren Planung.
- Identifikation von Unterstützungsbedarfen und offenen Fragen.
- Orientierung der Teilnehmenden hinsichtlich der nächsten Entwicklungsschritte.
- Die Check-ins finden jeweils mit der vollständigen Gruppe statt und umfassen ca. eine Stunde.
Die Termine werden gemeinsam mit dem NLQ festgelegt und in die Veranstaltungsplanung aufgenommen.
Für die beiden Gruppen sind derzeit insgesamt sechs Check-ins vorgesehen.
6. Vorbereitung und Durchführung eines Online-Peer-Workshops / kollegialer Fallberatung
- Vorbereitung und Durchführung eines digitalen Peer-Workshops je Gruppe.
- Vermittlung und Anwendung geeigneter Methoden der kollegialen Fallberatung bzw. des Peer-
Learnings.
- Unterstützung der Teilnehmenden bei der Reflexion konkreter Herausforderungen aus ihren
schulischen Entwicklungsprozessen.
- Moderation des Austauschs und Unterstützung der Teilnehmenden bei der Entwicklung eigener
Lösungs- und Handlungsperspektiven.
- Anregung zur eigenständigen Fortführung der kollegialen Fallberatung über die Veranstaltung
hinaus.
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Der Peer-Workshop umfasst voraussichtlich vier Stunden und wird digital durchgeführt. Die konkrete
Ausgestaltung erfolgt in Abstimmung mit dem NLQ. Das Konzept sieht die kollegiale Fallberatung als
eigenständigen Bestandteil der Qualifizierungsmaßnahme vor.
7. Individuelle Online-Lernbegleitung / Coaching
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung individueller Online-Coachings für die
Teilnehmenden.
- Unterstützung der Teilnehmenden bei der Umsetzung eigener BNE-bezogener
Schulentwicklungsprojekte.
- Reflexion konkreter Herausforderungen und Entwicklung möglicher Handlungsschritte.
- Die Coachings sollen einen individuellen Blick auf die jeweilige schulische Situation ermöglichen und
die Umsetzung der im Rahmen der Qualifizierungsreihe entwickelten Maßnahmen unterstützen.
- Jeder teilnehmende Schulteam soll grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, mindestens ein
individuelles Coaching in Anspruch zu nehmen.
Die individuellen Coachings umfassen jeweils ca. 90 Minuten.
8. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Abschluss- bzw. Weiterentwicklungsworkshops
- Durchführung von zwei eintägigen Weiterentwicklungsworkshops in Präsenz, jeweils als Abschluss
der beiden regionalen Gruppen.
- Vorbereitung und Durchführung einer erneuten Wesentlichkeitsanalyse mit den Teilnehmenden,
aufbauend auf den Ergebnissen der Auftaktmodule, sowie den Entwicklungen in der Zwischenzeit.
- Reflexion der seit dem Auftaktworkshop erfolgten Entwicklungsprozesse an den teilnehmenden
Schulen.
- Unterstützung der Teilnehmenden bei der erneuten Erarbeitung von Maßnahmen und
Entwicklungszielen, basierend auf der eigenen Wesentlichkeitsanalyse
- Gemeinsame Betrachtung der erreichten Entwicklungsziele und der bisherigen Umsetzungsschritte.
- Reflexion von Erfolgen, Herausforderungen und offenen Entwicklungsbedarfen.
- Unterstützung der Schulteams bei der Weiterentwicklung ihrer Maßnahmen und der Festlegung
weiterer Entwicklungsschritte.
- Förderung des Austauschs zwischen den teilnehmenden Schulen und der Nutzung der Gruppe als
kollegiale Unterstützungsstruktur.
- Inhaltliche Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung der Veranstaltungen in Abstimmung mit
dem NLQ.
- Dem NLQ wird im Vorfeld der einzelnen Module für das jeweilige Modul ein Arbeitsplan im NLQDesign
in digitaler Form zur Verfügung gestellt, der an die Teilnehmerinnen und Teilnehmern etwa
vier Wochen vor dem jeweiligen Modul vom NLQ zugesandt wird.
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- Die Evaluation erfolgt zentral durch das NLQ, die Referentin bzw. der Referent weisen in den
einzelnen Modulen auf das Verfahren hin.
Die beiden Weiterentwicklungsworkshops sind derzeit für den 30.05.2028 und 31.05.2028 vorgesehen. Die
konkrete Termin- und Ortsabstimmung erfolgt mit dem Produktverantwortlichen des NLQ.
9. Programmmanagement und organisatorische Unterstützung
- Laufende Kommunikation mit den Teilnehmenden während der Programmphase.
- Unterstützung bei der Abstimmung mit Referierenden und weiteren beteiligten Personen.
Die konkrete Ausgestaltung und der Umfang der jeweiligen Unterstützungsleistungen werden im Rahmen
der Programmplanung mit dem NLQ abgestimmt.
Der Umfang dieser Leistungen erfolgt nach Abstimmung mit dem Produktverantwortlichen des NLQ.
Zuschlagskriterien
1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) - 50 %
2. Fachliche Kenntnisse im Bereich BNE - 10 %
Nachweis und Darstellung fundierter Kenntnisse im Themenfeld Bildung für nachhaltige
Entwicklung (BNE), insbesondere hinsichtlich des Whole-School-Approach sowie der Sustainable
Development Goals (SDGs).
3. Instrumente und Methoden zur Standortbestimmung - 10 %
Darstellung geeigneter Instrumente und Methoden, mit denen die Teilnehmenden den Stand der
BNE-Entwicklung an der eigenen Schule analysieren und daraus Entwicklungsbedarfe ableiten
können. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, wie die Instrumente im Rahmen der
Qualifizierungsmaßnahme eingesetzt und ausgewertet werden.
4. Kollegiale Fallberatung - 10 %
Nachweis fundierter Kenntnisse der Methode der kollegialen Fallberatung sowie Darstellung der
vorgesehenen Vorgehensweise bei der Einführung und Anleitung der Methode innerhalb der
Qualifizierungsmaßnahme.
5. Erfahrung mit der Zielgruppe - 10 %
Nachweis von Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe Schulleitungen und/oder schulischen
Leitungsteams durch geeignete Referenzprojekte. Die Referenzen sollen insbesondere erkennen
lassen, dass vergleichbare Fortbildungs-, Beratungs- oder Entwicklungsprozesse mit der Zielgruppe
durchgeführt wurden.
6. Methodisch-didaktische Gestaltung unterschiedlicher Veranstaltungsformate - 10 %
Darstellung der methodisch-didaktischen Vorgehensweise für die Durchführung der
Qualifizierungsmaßnahme in Präsenz- und Onlineformaten. Dabei soll insbesondere auf die
Gestaltung interaktiver Lernprozesse, die Praxisorientierung sowie den Transfer der Inhalte in die
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schulische Praxis eingegangen werden. Die Darstellung kann durch geeignete Referenzprojekte
und/oder anhand eines konkreten Umsetzungskonzepts erfolgen.
Angebot
Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu
entnehmen sind. Zudem sollen die jeweils veranschlagten Stundensätze und voraussichtliche
Stundenkontingente benannt werden.
Leistungszeitraum
Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und mit kompletter Leistungserbringung
abgeschlossen sein.
Technische Voraussetzungen
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der
Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS) oder Webex des Auftraggebers zu
erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer
und den Verantwortlichen im NLQ.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch
Rechnungsstellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen
oder Meilensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56
LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig.
Reisekosten
Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung
erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung
(NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt
eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen.
Niedersächsisches Lerncenter (NLC)
Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen
Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden.
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AGB der Bieterinnen und Bieter
Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum
Ausschluss vom Verfahren.
Datenschutz / Informationssicherheit
Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer
übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet
werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen
Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des
Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur
Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die
personenbezogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der
Auftragsabwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen
datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle
sicherheitsrelevante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim
Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach
Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter.
Nutzungsrechte
Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftraggeber
das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte
Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen entsprechende Rechte
einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftraggeber
gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Arbeitsergebnis frei von Rechten
Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die
Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei,
die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen
und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsanspruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten
der Rechtsverteidigung.
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Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzelheiten
der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den
vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auftraggeber
vorbehalten.
Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers.
Beauftragung Dritter
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des
Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbringenden
Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin
vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwortlich. Sie bzw.
er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften
durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der
Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässigkeit und
Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten
zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Gebot der
vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer nach
Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen
eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Vertragspflichten bleiben
hiervon unberührt.
Frist für Fragen der Bietenden
Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor
Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen.
Sonstiges
Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen,
erteilt werden.
Eine Vereinbarung soll für zwei Fortbildungsdurchgänge geschlossen werden (2026/2027 und 2027/2028).
Eine Verlängerung um ein zwei weitere Jahre bzw. für zwei weitere Durchgang (2028/2029 und 2029/2030)
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ist bei ausreichend zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, erfolgter Evaluation und Bedarf auf der
Grundlage der Vereinbarung möglich. Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit vom Auftraggeber getroffen.
Hildesheim, 22.09.2026

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

siehe Leistungsbeschreibung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

siehe Leistungsbeschreibung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe Leistungsbeschreibung

Sonstige

siehe Leistungsbeschreibung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

siehe Leistungsbeschreibung

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

siehe Leistungsbeschreibung

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

siehe Leistungsbeschreibung

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

12.11.2026 11:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

31.12.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

siehe Leistungsbeschreibung

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