Aufgrund einer Bewerberfrage wurde der Bewerberbogen angepasst und die Bedingungen zur Bauvorlageberechtigung nach §53 NBauO geändert. Aufgrund dieser Änderung wurde die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge verlängert.Neue Teilnahmefrist: 22.10.2026, 10:00 Uhr deutsche Zeit.
Die Frist für Aufklärungsfragen wurde verlängert bis zum 01.10.2026.
Die Frist für Aufklärungsfragen wurde verlängert bis zum 01.10.2026, da noch Fragen nach der ursprünglichen Frist am 23.09.2026 eingegangen sind.