Die Ausführung der Bauarbeiten soll unmittelbar nach Auftragserteilung beginnen. Da die Arbeiten in einem zusammenhängenden Zeitraum und ohne vermeidbare Unterbrechungen durchgeführt werden sollen, sind für den Beginn der Arbeiten die witterungsbedingten Einflüsse, insbesondere die zu dieser Jahreszeit übliche Schlechtwetterphasen, zu berücksichtigen. Bei witterungsbedingt nicht geeigneten Arbeitsbedingungen kann es zu entsprechenden Anpassungen bzw. Unterbrechungen der Ausführungsfrist kommen.