Für die vorgenannten Arbeiten ist ein Nachweis der Eignung nach § 6a Abs. 2 Nr. 1 bis 9 VOB/A auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, vollständig direkt abrufbar auf der E-Vergabeplattform des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de zum Download zur Verfügung.
Der Auftraggeber ist bei Vergabe öffentlicher Aufträge verpflichtet, eine Abfrage gem. § 6 Abs. 1 WRegG beim Wettbewerbsregister zu stellen. Der Auftraggeber wird auf gesondertes Verlangen folgende Angaben beim Bieter abfragen: Firmenname, Rechtsform und Anschrift, Register-Nummer einschl. Registerart (z.B. HRB) und Registergericht (sog. "Register-Triple") sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnumme.
Sicherheit für Mängelansprüche muss ab einer Abrechnungssumme von 250.000,- Euro, ohne Umsatzsteuer, geleistet werden.
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz NTVergG vom 31.10.2013, geändert durch das Gesetz vom 31.12.2019, ist anzuwenden.
Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungs-, sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
Ab einer Auftragssumme von 100.000,- EUR (netto) ist vor Auftragsvergabe eine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag abzugeben.