Verfahrensangaben

Neubau Neumarkt; Straßen- und Tiefbau

VO: VOB Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.06.2026
23.06.2026 08:30 Uhr
14.07.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Osnabrück - FD Öffentliche Aufträge
034040000000-0-45
Luisenstrasse 18, 2. OG
49074
Osnabrück
Deutschland
DE944
oeffentlicheauftraege@osnabrueck.de
+49 5413233213
+49 5413234326

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-1334

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45262300-4
44113810-6
45233222-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Straßen- und Tiefbauarbeiten

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Asphalttragschicht ca. 3.700 m2; Betonfläche (Ortbeton) ca. 8.300 m2; Betonfertigteil (Pflasterplatten) ca. 5.600 m2; Oberflächenbearbeitung (Betonflächen) ca. 13.900 m2

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
33
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Osnabrück Neumarkt Innenstadt
Deutschland
DE944

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYY6YTVD861TG

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:

VOB/A; VOB/B; GWB, vierter Teil; VGV; Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz

Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden Aufgefordert, frühzeitig Ihre Fragen über den Kommunikationsraum der Vergabeplattform zu übermitteln. Fragen sind spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen.

Fragen zum Vergabeverfahren, die der Vergabestelle nicht bis 10 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote vorliegen, werden nur berücksichtigt, wenn dadurch eine Aufhebung des Verfahrens verhindert werden kann. Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich - im gesetzlichen zulässigen Rahmen - schriftlich per Vergabeplattform erteilt. Telefonische Auskünfte oder per E-Mail werden nicht erteilt.

Auswahl der Bewerber:
Sollten mehr als fünf geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und
vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber
das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird
anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen
der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber
besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt
werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der den teilnahmeunterlagen beigefügten beigefügten Bewertungsmatrix
entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen
bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten
Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei Referenzen
mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber
vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises
durch Losverfahren herbeizuführen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A i.V.m. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 19 Mindestlohngesetz, 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, 98c Aufenthaltsgesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, 4 und 8 NTVergG werden dem nationalen Recht entsprechend geprüft.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatz der letzten drei Kalenderjahre (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).

Der durchschnittliche Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) muss mindestens 30 Mio. EUR
brutto betragen.

Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken
für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/
Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/
Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft
insgesamt darzustellen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Erklärungen zur Haftpflichtversicherung der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit mindestens der folgenden Deckungssummen:
5 Mio EUR für Personenschäden
5 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden

Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen
pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft
muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken
für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/
Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Unternehmen/s) in Form der Benennung
von mindestens drei Referenzprojekt innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2021 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags), über die
Erbringungen von Baumaßnahmen, welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Referenzprojekte mit folgenden Merkmalen (die kumulativ erfüllt sein müssen):

a) Es muss sich um Betonstraßenbau handeln.
b) Das Bauvorhaben muss abgeschlossen sein, d. h. die Bauleistungen müssen nach dem 01.01.2021 und vor Ablauf der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags abgenommen und das Objekt in Betrieb genommen sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 6 EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A muss ein Bieter eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes vorlegen.

Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese
Unternehmen vorzulegen. Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung
in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein vergleichbares Präqualifikationssystem erfolgen, sofern
die Erklärungen hinterlegt sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Anzahl jahresdurchschnittlich beschäftigten Personen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten Personen, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.

Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein vergleichbares Präqualifikationssystem erfolgen. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft
einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht
werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Kabelleitungstiefbau; Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): - Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kabelleitungstiefbau RAL-GZ 962 sind zu erfüllen und nachzuweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens durch den Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens RAL-GZ 962 für den Kabelleitungstiefbau oder durch einen gleichwertigen Nachweis belegt. Als gleichwertiger Nachweis gelten insbesondere Referenzen vergleichbarer Projekte im Kabelleitungstiefbau sowie der Nieder- und Mittelspannungskabelverlegung und -montage. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.

- Nachweis des Bewerbers über das Vorliegen einer gültigen DVGW- Bescheinigung nach Arbeitsblatt GW 129/S 129 mindestens für die Gruppe "3.3 Aufsichtsperson" und "3.4 Ausführende/r", oder Nachweis gleichwertiger Art. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Kabelleitungstiefbau; Qualitätsmanagementsystem (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachweis, dass die Anforderungen eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 in Bezug auf den Kabelleitungstiefbau erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Rohrleitungsbau Gas/Wasser; Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachweis des Bewerbers über das Vorliegen einer gültigen DVGW- Bescheinigung nach Arbeitsblatt GW 301 mindestens für die Gruppe "G3" und "W3", oder Nachweis gleichwertiger Art.

Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Refrenzen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Keine Angaben

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung