Straßen- und Tiefbauarbeiten
Asphalttragschicht ca. 3.700 m2; Betonfläche (Ortbeton) ca. 8.300 m2; Betonfertigteil (Pflasterplatten) ca. 5.600 m2; Oberflächenbearbeitung (Betonflächen) ca. 13.900 m2
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
VOB/A; VOB/B; GWB, vierter Teil; VGV; Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz
Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden Aufgefordert, frühzeitig Ihre Fragen über den Kommunikationsraum der Vergabeplattform zu übermitteln. Fragen sind spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen.
Fragen zum Vergabeverfahren, die der Vergabestelle nicht bis 10 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote vorliegen, werden nur berücksichtigt, wenn dadurch eine Aufhebung des Verfahrens verhindert werden kann. Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich - im gesetzlichen zulässigen Rahmen - schriftlich per Vergabeplattform erteilt. Telefonische Auskünfte oder per E-Mail werden nicht erteilt.
Auswahl der Bewerber:Sollten mehr als fünf geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß undvollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeberdas Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wirdanhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagender als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerberbesonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligtwerden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der den teilnahmeunterlagen beigefügten beigefügten Bewertungsmatrixentnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischenbzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegtenReferenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei Referenzenmit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggebervor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreisesdurch Losverfahren herbeizuführen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A i.V.m. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 19 Mindestlohngesetz, 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, 98c Aufenthaltsgesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, 4 und 8 NTVergG werden dem nationalen Recht entsprechend geprüft.
Umsatz der letzten drei Kalenderjahre (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenenGeschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
Der durchschnittliche Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) muss mindestens 30 Mio. EURbrutto betragen.
Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordruckenfür den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaftinsgesamt darzustellen.
Erklärungen zur Haftpflichtversicherung der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit mindestens der folgenden Deckungssummen:5 Mio EUR für Personenschäden5 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummenpro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaftmuss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordruckenfür den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedesMitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Unternehmen/s) in Form der Benennungvon mindestens drei Referenzprojekt innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2021 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags), über dieErbringungen von Baumaßnahmen, welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.Vergleichbar sind Referenzprojekte mit folgenden Merkmalen (die kumulativ erfüllt sein müssen):
a) Es muss sich um Betonstraßenbau handeln.b) Das Bauvorhaben muss abgeschlossen sein, d. h. die Bauleistungen müssen nach dem 01.01.2021 und vor Ablauf der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags abgenommen und das Objekt in Betrieb genommen sein.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 6 EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A muss ein Bieter eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes vorlegen.
Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die Nachweise für jedes Mitgliedder Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch dieseUnternehmen vorzulegen. Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragungin die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmene.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein vergleichbares Präqualifikationssystem erfolgen, soferndie Erklärungen hinterlegt sind.
Anzahl jahresdurchschnittlich beschäftigten Personen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten Personen, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein vergleichbares Präqualifikationssystem erfolgen. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschafteinzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemachtwerden.
Kabelleitungstiefbau; Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): - Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kabelleitungstiefbau RAL-GZ 962 sind zu erfüllen und nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens durch den Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens RAL-GZ 962 für den Kabelleitungstiefbau oder durch einen gleichwertigen Nachweis belegt. Als gleichwertiger Nachweis gelten insbesondere Referenzen vergleichbarer Projekte im Kabelleitungstiefbau sowie der Nieder- und Mittelspannungskabelverlegung und -montage. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
- Nachweis des Bewerbers über das Vorliegen einer gültigen DVGW- Bescheinigung nach Arbeitsblatt GW 129/S 129 mindestens für die Gruppe "3.3 Aufsichtsperson" und "3.4 Ausführende/r", oder Nachweis gleichwertiger Art. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Kabelleitungstiefbau; Qualitätsmanagementsystem (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachweis, dass die Anforderungen eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 in Bezug auf den Kabelleitungstiefbau erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Rohrleitungsbau Gas/Wasser; Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachweis des Bewerbers über das Vorliegen einer gültigen DVGW- Bescheinigung nach Arbeitsblatt GW 301 mindestens für die Gruppe "G3" und "W3", oder Nachweis gleichwertiger Art.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Refrenzen
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