Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für den Kauf von HPE Servern der ProLiant Serie und Nachfolger sowie Instandhaltung.
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung
Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für den Kauf von HPE Servern der ProLiant Serie und Nachfolger ggf. mit vorinstallierter* Betriebssystemsoftware (insbesondere ist hierunter betriebsunterstützende Software zu verstehen wie z.B. Firmware oder Treibersoftware verstehen), inklusive zur Verfügungsstellung der Installationsmedien, Aufstellung (soweit im Einzelabruf vereinbart), Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* (z. B. durch Aufstellung* der Produkte und Installation der zugehörigen Standardsoftware*) und Dokumentation (soweit im Einzelabruf vereinbart) und sonstige Leistungen im Rahmen der Lieferung. Zudem dient diese Rahmenvereinbarung als Grundlage für die Instandhaltung der Hardware mit der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung), der Hotline, dauerhafter Überlassung verfügbare Programmstände der vorinstallierten* Betriebssystemsoftware (z.B. Firmware, Microcode oder Treibersoftware) und 5 Jahre HPE Tech Care Basic inkl. Defective Media Retention (DMR) HW only für Komponenten des Herstellers HPE durch Einzelauftrag.
Die Rahmenvereinbarung wird für das Land Niedersachsen, vertreten durch IT.Niedersachsen ausgeschrieben.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate (Mindestvertragsdauer) mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Die Lieferorte sind am Sitz der jeweils bezugsberechtigten Dienststellen und können sich über ganz Niedersachsen inklusive der niedersächsischen Inseln und der Städte Norderstedt und Hamburg erstrecken.Der Auftraggeber kann jederzeit weitere Standorte benennen. Sofern dem Auftragnehmer durch die Benennung eines weiteren Standortes nachweislich Mehraufwendungen im Vergleich zu den benannten Standorten entstehen, sind diese Mehraufwendungen durch den Auftraggeber entsprechend zu vergüten.
reine Preiswertung
Der Auftraggeber erhält das Recht, die auf der Basis der Rahmenvereinbarung erworbenen Komponentenan die bezugsberechtigten Dienststellen und Behörden in Niedersachsen weiter zu vertreiben.Bezugsberechtigte Stellen dieser Rahmenvereinbarung sind das Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA) und die Ämter für regionale Landentwicklung (ÄrL). Das SLA ist im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung verpflichtet, Hard- und Software - einschließlich Server - auch für die ÄrL zu beschaffen.
Weiterbetrieb von bestehender Infrastruktur
Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate über den Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.