Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste mit mindestens zwei Referenzen der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Eine kurze Beschreibung der geleisteten Tätigkeit ist den Angebotsunterlagen als zusätzliche Anlage beizufügen.
Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung- die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Der Auftragnehmer muss bei der Erteilung des Zuschlags sowie während der gesamten Vertragslaufzeit Inhaber einer IATA-Hauptlizenz (International Air Transport Association) sein und muss ab Zuschlagserteilung an das Global Distribution System Amadeus angeschlossen sein und dies bei den Buchungen, soweit der Auftraggeber nicht im Einzelfall andere Vorgaben macht, aktiv nutzen.
Die entsprechenden Nachweise über das Vorliegen der IATA-Hauptlizenz und eines bestehenden Amadeus-Anschluss bzw. eine Eigenerklärung, dass die Lizenz und der Anschluss zum Vertragsabschluss vorliegen werden, sind bereits mit der Angebotsabgabe zu erbringen.
Alternativ zu der Eigenerklärung kann auch die Übersendung entsprechender Antragsvordrucke nach-gewiesen werden, dass die o.g. Lizenz und der Anschluss zum Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden.
Es bleibt dem Bieter vorbehalten, bereits mit Angebotsabgabe Qualifizierungsnachweise einzureichen.
Der Bieter ist willens und in der Lage, qualifiziertes Fachpersonal in der zur Aufgabenerfüllung benötigten Anzahl, zur Verfügung zu stellen. Die eingesetzten Fachkräfte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Business Travel
- Umfassende Kenntnisse der verschiedenen Buchungsklassen und deren sichere Anwendung, um den speziellen Anforderungen im Bereich Flugrückführung gerecht zu werden
- Umfangreiches Hintergrundwissen hinsichtlich der Besonderheiten der einzelnen Luftfahrtgesellschaften
- Verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift, da die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt
- Unerlässlich sind ebenfalls fundierte Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift, um bedarfsorientiert mit nicht deutschsprachigen Luftfahrtgesellschaften im Namen des Auftraggebers zu kommunizieren
- Routine beim Absolvieren der notwendigen Arbeitsschritte und der zielführende Einsatz der vorhandenen Buchungsprogramme
- Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, um den Wissenstand der Mitarbeiter auf dem neuesten Stand zu halten
- Besondere Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit im Hinblick auf die o.g. sensible Aufgabenerfüllung
Ebenso ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass während der vereinbarten Geschäftszeiten ausreichend Personal eingesetzt wird, um den vorgegebenen zeitlichen Rahmen aus Pkt. 2.2 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) für die Bearbeitung der angefragten Buchungen zu gewähr-leisten. Das Buchungsaufkommen wird durch ein festes Team oder einen Mitarbeiterpool mit den entsprechenden Qualifikationen bearbeitet. Es liegt im Ermessen des Auftragnehmers, die Team-/ Mitarbeiterpoolgröße entsprechend des Buchungsaufkommens festzulegen.
Im Falle einer starken Erhöhung des Buchungsaufkommens während der Vertragslaufzeit, ist der Auftragnehmer außerdem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch weiterhin alle Anfragen im vorgegebenen zeitlichen Rahmen bearbeitet und bestätigt werden.
Das Vorliegen der geforderten Voraussetzungen ist per Eigenerklärung bei der Angebotsabgabe nach-zuweisen. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die LAB NI kann nach Zuschlagserteilung von jedem einzelnen Mitarbeiter die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verlangen. Die Kosten für die Vorlage der angeforderten Führungszeugnisse trägt der Auftragnehmer.